Ryanair kürzt Deutschland-Angebot deutlich und verlegt Kapazitäten ins Ausland

08.10.2026


Ryanair fährt ihr Engagement in Deutschland spürbar zurück und macht dafür vor allem die Standortkosten verantwortlich. Im kommenden Winterflugplan will die irische Billigfluglinie rund 700.000 Sitzplätze weniger anbieten als im Vorjahr, was einem Rückgang um etwa zehn Prozent entspricht. Neben staatlichen Abgaben verweist das Unternehmen auf hohe Flughafen-, Sicherheits- und Flugsicherungskosten sowie die deutsche Luftverkehrsteuer, die bei Abflug von deutschen Airports fällig wird.

Besonders hart trifft der Sparkurs den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg. Dort schließt Ryanair zum 24. Oktober ihre Basis mit sieben stationierten Flugzeugen und den dazugehörigen Crews. Zwölf Verbindungen – darunter nach Gran Canaria, Palermo und Thessaloniki – fallen komplett weg, weitere Strecken werden ausgedünnt. Die Sitzplatzkapazität in Berlin wird nach Unternehmensangaben etwa halbiert. Die Flugzeuge sollen an Standorte in anderen EU-Staaten verlegt werden, wo Ryanair aus Sicht des Managements auf wettbewerbsfähigere Kostenstrukturen trifft.

Auch andere Standorte spüren die Konsequenzen der Kostendebatte. Die Flughäfen Hamburg und Bremen gehören nach Unternehmensangaben zu den Verlierern der neuen Planung; in Hamburg will Ryanair ihr Angebot um rund fünf Prozent zurückfahren. In Ostdeutschland hatte der Billigflieger seine Verbindungen von Leipzig/Halle nach London und von Dresden nach Mallorca bereits bis März 2025 eingestellt. Gespräche über mögliche Flüge im Winter 2027/28 laufen zwar weiter, doch konkrete Ziele oder Zusagen gibt es derzeit nicht. Sowohl Ryanair als auch die Mitteldeutsche Flughafen AG verweisen auf nicht wettbewerbsfähige Standortkonditionen; neben den Flughafengebühren spielen dabei insbesondere staatlich festgelegte Luftsicherheitskosten und die Luftverkehrsteuer eine zentrale Rolle.

Zu den relativen Gewinnern der Neuordnung zählt hingegen der Flughafen Köln/Bonn. Dort will Ryanair ihr Angebot im Winter um rund zehn Prozent ausbauen. Nach Darstellung des Unternehmens ist es an diesem Standort gelungen, die Sicherheitskosten für Fluggesellschaften zu senken. Ryanair nutzt den Fall, um Druck auf die deutsche Politik und die Branche insgesamt zu erhöhen: Die Airline fordert die vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer und deutlich niedrigere Gebühren. Andernfalls würden Flugzeuge und Investitionen konsequent in andere europäische Märkte verlagert. Zugleich signalisiert Ryanair die Bereitschaft zum Ausbau ihres Deutschland-Geschäfts – allerdings nur, falls die Rahmenbedingungen aus Sicht der Airline deutlich günstiger werden.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.