Umstrittene Kontakte der Linken bremsen Start von Sondierungen in Berlin

08.10.2026


Eineinhalb Wochen nach der Berlin-Wahl kommt die Regierungsbildung in der Hauptstadt kaum voran. Zwar trafen sich Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Linke, Grünen und SPD zu einem ersten Dreier-Treffen, doch eine gemeinsame Linie im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und organisierter Kriminalität zeichnet sich bislang nicht ab. Nach rund fünfstündigen Beratungen sprachen die Parteivorsitzenden Kerstin Wolter (Linke), Nina Stahr (Grüne) und Bettina König (SPD) lediglich von einem „konstruktiven“ Austausch – konkrete Ergebnisse präsentierten sie nicht.

Das vertrauliche Vorgespräch im Haus der Statistik nahe dem Alexanderplatz gilt als Voraussetzung für formale Sondierungsgespräche über eine mögliche rot-grün-rote Koalition. Grünen und SPD ist nach eigenen Angaben wichtig, dass die Linke klare und belastbare Zusagen im Kampf gegen Antisemitismus und zur Distanzierung von organisierter Kriminalität gibt. Das Misstrauen ist ausgeprägt: Mehrere Vorfälle in den Reihen der Linken hatten im Vorfeld für Besorgnis bei den potenziellen Partnern gesorgt.

Besonders kritisch gesehen wird, dass bei einer Wahlparty der Neuköllner Linken am 20. September sowohl ein Oberhaupt eines arabischstämmigen und zum Teil kriminellen Clans als auch ein umstrittener propalästinensischer Aktivist anwesend waren. Hinzu kommt die frühere Mitgliedschaft der Spitzenkandidatin Elif Eralp im Verein „Rote Hilfe“, der vom Verfassungsschutz seit 2012 als wichtige linksextremistische Gruppierung beobachtet wird. Die Organisation versteht sich zwar als Solidaritätsverein für linke Aktivisten mit Problemen mit dem Rechtsstaat, gilt den Sicherheitsbehörden aber als zentrale Struktur im Linksextremismus. Zuletzt trat auch der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, der „Roten Hilfe“ bei.

Offen ist, wann die Gespräche in Berlin fortgesetzt werden. Die drei Parteien betonen, man wolle weiter miteinander reden, ein genauer Zeitplan wurde jedoch nicht genannt. Innerhalb der SPD wird bereits damit gerechnet, dass es mehr als ein Vorgespräch brauchen wird, bevor formelle Sondierungen starten können. Auf Bundesebene werden die Entwicklungen genau verfolgt: Die Hauptstadtwahl gilt als Stimmungsbarometer für den Umgang der Parteien mit Antisemitismus- und Extremismusvorwürfen – und als Belastungstest dafür, wie tragfähig ein erneutes Bündnis von Linken, Grünen und SPD in Berlin sein könnte.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.