
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen für eine eindringliche Warnung vor der Gefährdung der Demokratie genutzt. In seiner voraussichtlich letzten großen Rede zu diesem Anlass sprach er von einer angefochtenen demokratischen Ordnung und mahnte, radikale Kräfte entschieden abzuwehren. Angesichts wachsender Erfolge populistischer und extremistischer Parteien sieht Steinmeier nicht nur Freiheit und Demokratie, sondern auch die innere Einheit des Landes unter Druck.
Steinmeier verwies darauf, dass inzwischen „ein Viertel und mehr“ der Wähler mit ihrer Entscheidung deutlich machten, dass sie sich von wichtigen Grundentscheidungen der Bundesrepublik abwenden. Diese Entwicklung werde begleitet von „unerträglicher politischer Demagogie“, in der Menschen verhöhnt und bedroht würden. Die Diskreditierung demokratischer Verfahren, die Radikalisierung der Öffentlichkeit und die Diffamierung des Kompromisses seien Warnsignale, die man nicht ignorieren dürfe. Populistische Parteien aller Couleur destabilisierten die parlamentarische Demokratie, sagte er.
Deutliche Kritik übte der Bundespräsident an der Rolle der sozialen Medien. Eine „Flut der Manipulationen und der Lügen“ trage zur „schrillen Emotionalisierung“ des politischen Diskurses bei und befeuere extremistische Tendenzen. Steinmeier forderte, die demokratische Streitkultur zu verteidigen und den Kompromiss wieder als Stärke zu begreifen. Ob die Demokratie in Deutschland einer Entwicklung ähnlich der Weimarer Republik entgegengehe, sei nicht entschieden – man habe es „in der Hand“.
Zugleich erinnerte Steinmeier an die historischen Grundlagen des Feiertags. Vor 36 Jahren sei mit der deutschen Wiedervereinigung eine „tiefe Wunde“ geheilt worden, die das Land zuvor über Jahrzehnte in einem „unnatürlichen Zustand der inneren Spaltung“ gehalten habe. Der Tag der Deutschen Einheit sei Anlass, die erste friedliche Revolution für Freiheit und Demokratie in Deutschland und ihre Protagonisten im Gedächtnis zu behalten. Die Errungenschaften der Einheit dürften von aktuellen Krisen nicht überdeckt werden, mahnte Steinmeier, und rief die Bürger dazu auf, sich aktiv für die liberale Demokratie einzusetzen. Er zeigte sich überzeugt, dass diese den aktuellen Belastungen standhalten könne: „Wir sind so viel stärker, als wir glauben.“

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.