Junge, reiche und private Käufer: Kunstmarkt erlebt Machtverschiebung zur Gen Z

08.10.2026


Vermögende Vertreterinnen und Vertreter der Generation Z haben sich in den vergangenen eineinhalb Jahren zur ausgabefreudigsten Gruppe auf dem globalen Kunstmarkt entwickelt – und zugleich zur verschwiegensten. Laut dem „Art Basel and UBS Survey of Global Collecting 2026“, erhoben von Arts Economics in Zusammenarbeit mit UBS, gaben Sammlerinnen und Sammler unter 30 Jahren in den Jahren 2025 und im ersten Halbjahr 2026 mehr Geld für bildende Kunst aus als jede andere untersuchte Alterskohorte. Ihre Ausgaben lagen im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie jene älterer Generationen; in der Spitzengruppe der Transaktionen ab einer Million US‑Dollar stellte Gen Z im laufenden Jahr nahezu die Hälfte aller Käufer.

Die Studie basiert auf einer Befragung von 3100 vermögenden Individuen in zehn wichtigen Märkten, darunter die USA, das Vereinigte Königreich, Festlandchina, Hongkong, Frankreich, Australien, Deutschland, Japan, Brasilien und Singapur. Ergänzende Auswertungen zeigen, dass die jüngsten Sammler beim Ankauf von Kunst im Durchschnitt deutlich vor Babyboomern, Millennials und der Generation X liegen. Ökonomen verweisen darauf, dass Gen Z an der Spitze der Vermögensverteilung heute reicher ist als frühere Generationen im gleichen Alter – und einen Teil dieses Kapitals in Gemälde, Skulpturen und andere hochwertige Sachwerte lenkt.

Bemerkenswert ist, wie stark familiäre Prägungen die Sammelkarrieren der Jüngsten steuern. Insgesamt nannten 28 Prozent aller Befragten das familiäre Umfeld als wichtigsten Einstieg in die Welt des Sammelns. Bei der Generation Z lag dieser Anteil bei 40 Prozent; fast 90 Prozent behielten geerbte Kunstwerke dauerhaft in ihren Kollektionen. Trotz ihres veränderten Nutzungsverhaltens im digitalen Raum bevorzugen sie laut Studie weiterhin traditionelle Kategorien wie Malerei und Skulptur – ein Hinweis darauf, dass ästhetische Vorlieben über Generationen hinweg beständiger sein können, als oft angenommen wird.

Gleichzeitig zeichnet die Untersuchung ein differenziertes Bild von Status und Sichtbarkeit im Kunstmarkt. Dr. Clare McAndrew, Gründerin von Arts Economics, betont, viele Käufe seien weniger von demonstrativem Konsum getrieben als vom Wunsch, innerhalb enger Netzwerke Verbindungen zu knüpfen. Status leite sich demnach eher aus Seltenheit, Provenienz, Originalität und Entdeckertum ab als allein aus dem Preis. Exklusivität werde Teil des Signals – und gerade Gen Z lege großen Wert auf Abschottung: Sie ist die Generation, die ihre Sammlungen am seltensten öffentlich online zeigt und bevorzugt stattdessen Einladungsräume sowie ein streng begrenztes persönliches Umfeld. UBS-Ökonomen verweisen zugleich darauf, dass gesellschaftliches Engagement für viele Sammler ein wichtiges Motiv bleibt; fast ein Viertel der Befragten plant demnach Schenkungen an Museen in den kommenden zwölf Monaten.

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.