Bundesregierung prüft Zuckerabgabe – Länder warnen vor missbräuchlicher Nutzung

30.04.2026


Die Bundesregierung bereitet die Einführung einer Zuckerabgabe vor und stößt damit auf gemischte Reaktionen in den Ländern. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) signalisiert Unterstützung für die Pläne, knüpft diese aber an klare Bedingungen. Entscheidend sei, was die schwarz-rote Koalition am Ende tatsächlich vorlege, betonte der Regierungschef in Kiel. Dass das Thema Zuckersteuer auf Bundesebene an Bedeutung gewinne, begrüße er ausdrücklich.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wofür die erwarteten Mehreinnahmen verwendet werden. Günther teilt die Linie von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wonach die Zuckerabgabe nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden dürfe. Stattdessen müssten die Mittel der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Befürworter argumentieren, dass eine zweckgebundene Verwendung etwa für Präventionsprogramme und Ernährungsaufklärung die Akzeptanz einer solchen Steuer stärken könnte.

Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es indes, die Zuckerabgabe sei Teil eines breiteren Konsolidierungskurses. Neben der neuen Abgabe auf zuckergesüßte Produkte sind demnach eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen vorgesehen, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Parallel dazu arbeitet eine Kommission unter Leitung von Gesundheitsministerin Nina Warken an einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und empfiehlt unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden.

Die politische Stimmung zu dem Thema hat sich in kurzer Zeit deutlich verschoben. Noch im Februar war ein ähnlicher Vorschlag auf einem CDU-Parteitag als „grüne Bevormundungspolitik“ abgelehnt worden. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der anhaltenden Debatte über ernährungsbedingte Krankheiten flammt die Diskussion nun wieder auf. Ob die Zuckerabgabe am Ende primär als Instrument der Gesundheitsförderung oder als Baustein der Haushaltskonsolidierung wahrgenommen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die Bundesregierung den Forderungen nach einer klaren Zweckbindung der Einnahmen folgt.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.