
Scout24 erhöht das Tempo bei der Kapitalrückführung an die Aktionäre. Der Vorstand des DAX-Konzerns hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die zweite Tranche des laufenden Aktienrückkaufprogramms bereits bis Ende 2026 zu starten. Im Rahmen dieser zweiten Runde sollen weitere eigene Aktien im Wert von bis zu 250 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Zusammen mit der ersten Tranche über bis zu 100 Millionen Euro steigt das Rückkaufvolumen für das Jahr 2026 damit auf insgesamt bis zu 350 Millionen Euro.
Das gesamte Aktienrückkaufprogramm von Scout24 ist auf bis zu 500 Millionen Euro angelegt. Die zweite Tranche umfasst den Erwerb von bis zu 4,5 Millionen eigenen Aktien, ohne Erwerbsnebenkosten. Sie soll unmittelbar an die laufende erste Tranche anschließen, die auf einem Vorstandsbeschluss vom 3. Dezember 2025 basiert und am 2. Januar 2026 angekündigt wurde. Die rechtliche Grundlage bildet eine Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 sowie eine weitere, der Hauptversammlung am 17. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Ermächtigung.
Parallel zur Auflage der zweiten Tranche strafft Scout24 die laufende erste Rückkaufphase. Vor dem Hintergrund der nahezu vollständigen Ausschöpfung dieser ersten Runde wird der spätestmögliche Erwerbszeitpunkt auf den 29. Mai 2026 vorgezogen und die Gesamtzahl der im Rahmen dieser Tranche zurückzukaufenden Aktien auf bis zu 1.540.276 Stück begrenzt. Zwischen dem 5. Januar 2026 und dem 21. April 2026 hat das Unternehmen bereits 1.155.276 eigene Aktien im Volumen von rund 84,5 Millionen Euro erworben. Marktteilnehmer reagierten positiv auf die Ankündigung: Der Kurs der Scout24-Aktie legte im nachbörslichen Handel um rund fünf Prozent zu.
Mit den Rückkäufen verfolgt Scout24 das Ziel, die Zahl der ausstehenden Aktien zu verringern und damit den relativen Anteil der verbleibenden Aktionäre zu erhöhen. Die eingezogenen Aktien können den Gewinn je Aktie stützen und signalisieren gleichzeitig Vertrauen von Vorstand und Aufsichtsrat in die eigene Geschäftsentwicklung. Die Entscheidung, die zweite Tranche früher als ursprünglich erwartet zu starten, unterstreicht den Stellenwert von Aktienrückkäufen im Financial-Policy-Mix des Unternehmens und stärkt die Rolle von Kapitalrückführungen als wichtigem Bestandteil der Aktionärsvergütung.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.