SINGAPUR, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- Die UOB hat eine Transaktion mit gedeckten Schuldverschreibungen in zwei Tranchen im Umfang von 1 Milliarde Euro bepreist, die sich aus festverzinslichen gedeckten Schuldverschreibungen im Volumen von 500 Millionen Euro mit 2-jähriger Laufzeit zu EUR-Mid-Swap (MS) plus 7 Basispunkten (bps) sowie festverzinslichen gedeckten Schuldverschreibungen im Volumen von 500 Millionen Euro mit 5-jähriger Laufzeit zu MS plus 24 bps zusammensetzt.

Dies ist die erste Emission einer auf Euro lautenden gedeckten Schuldverschreibung der UOB im Jahr 2026 und zugleich die erste derartige Emission mit zwei Tranchen durch einen asiatischen Emittenten. Die Transaktion umfasste zudem die erste Emission einer auf Euro lautenden gedeckten Schuldverschreibung mit 2-jähriger Laufzeit durch einen Emittenten aus dem asiatisch-pazifischen Raum seit 2023. Die Emission stieß auf eine außerordentlich starke Nachfrage seitens der Anleger: Innerhalb von vier Stunden nach Beginn der Zeichnungsfrist erreichten die kombinierten Orderbücher ein Spitzenvolumen von über 4,25 Milliarden Euro und schlossen bei rund 3,9 Milliarden Euro, was in der Spitze einer mehr als vierfachen Überzeichnung entspricht.
Mit Laufzeiten von 2 und 5 Jahren konnte die UOB die Nachfrage eines breiten Anlegerspektrums abdecken, darunter Bank Treasuries, Zentralbanken, offizielle Institutionen und Vermögensverwalter, und sich zugleich kostengünstig refinanzieren sowie das Laufzeitenmanagement der Bank optimieren.
Dank der starken Nachfrage und der hohen Qualität der Anleger konnte die UOB die Spreads gegenüber der ursprünglichen Preisindikation deutlich einengen: bei der 2-Jahres-Tranche um 8 Basispunkte und bei der 5-Jahres-Tranche um 6 Basispunkte.
Die 2-Jahres-Tranche wurde zudem rund 5 Basispunkte enger als vergleichbare Sekundärmarktniveaus singapurischer Emittenten bepreist. Die Transaktion wies eine gewichtete durchschnittliche Laufzeit von 3,5 Jahren auf, wodurch die UOB attraktive Refinanzierungskosten sichern und gleichzeitig historisch enge Refinanzierungsspreads festschreiben konnte.
Frau Koh Chin Chin, Leiterin der Abteilung Group Treasury, Research and Customer Advocacy bei der UOB, sagte: „Die starke Nachfrage nach unseren gedeckten Schuldverschreibungen aus Singapur stärkt Singapurs Stellung auf den globalen Kapitalmärkten. Nach dem Erfolg unserer jüngsten GBP-Emission stieß auch unsere aktuelle auf Euro lautende gedeckte Schuldverschreibung auf reges Anlegerinteresse, was das Vertrauen in die UOB widerspiegelt. Dank der Struktur mit zwei Tranchen konnten wir den unterschiedlichen Präferenzen der Anleger gerecht werden und zugleich für eine effiziente Refinanzierung sorgen."
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Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.
Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.
Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.
Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.
In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.