MSI XpertStation WS300 auf Basis der NVIDIA DGX Station ab sofort erhältlich

27.08.2026

TAIPEI, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- MSI hat bekannt gegeben, dass die XpertStation WS300, basierend auf der NVIDIA-DGX-Station-Architektur, ab sofort ausgeliefert wird. Der auf dem NVIDIA GB300 Grace Blackwell Ultra Desktop Superchip basierende KI-Supercomputer für den Schreibtisch ist ab sofort über ASI, D&H und Newegg erhältlich und bringt KI-Funktionen auf Rechenzentrumsniveau näher an die Entwicklung und Bereitstellung von KI in Unternehmen heran.

MSI XpertStation WS300 Based on NVIDIA DGX Station Now Available

„Unternehmen benötigen nicht nur leistungsstarke KI-Systeme, sondern auch eine unkomplizierte Möglichkeit, diese in die Produktion zu überführen", sagte Danny Hsu, Geschäftsführer des Bereichs Enterprise Platform Solutions bei MSI. „Die XpertStation WS300 wurde speziell für diese Anforderung entwickelt – ein System, das sofort nach der Lieferung für anspruchsvolle KI-Workloads einsatzbereit ist und keine monatelange zusätzliche Integration erfordert."

„KI entwickelt sich vom Experimentierstadium hin zu ständig aktiven, autonomen Workloads, die leistungsstarke Rechenkapazitäten nahe am Standort der Entwickler und Unternehmensdaten erfordern", sagte Allen Bourgoyne, Director of Enterprise Products bei NVIDIA. „Mit der XpertStation WS300, die auf der NVIDIA DGX Station-Architektur basiert, bringt MSI die Rechenleistung von NVIDIA Grace Blackwell Ultra direkt an den Schreibtisch und bietet Unternehmen damit die Leistung und Skalierbarkeit, um fortschrittliche KI-Modelle und -Agenten lokal zu entwickeln, anzupassen und auszuführen."

Unternehmens-KI für die lokale Entwicklung

Die XpertStation WS300 wird vom NVIDIA GB300 Grace Blackwell Ultra Desktop Superchip angetrieben und kombiniert bis zu 748 GB kohärenten Speicher mit dualem 400-GbE-Netzwerk über NVIDIA ConnectX-8 SuperNIC, um zwei XpertStation WS300-Systeme für die Skalierung von KI-Workloads zu clustern. Die Plattform wurde für die groß angelegte KI-Entwicklung, Feinabstimmung, multimodale KI und hochleistungsfähige lokale Inferenz konzipiert. Sie hält größere Grundmodelle im kohärenten Speicher vor, wodurch der Datenverkehr zwischen CPU und GPU reduziert und die Effizienz der Inferenz verbessert wird.

Da sich KI-Workloads von Chatbot-ähnlichen Interaktionen hin zu großen Sprachmodellen (LLMs) und autonomen KI-Agenten entwickeln, sehen sich Unternehmen mit einem höheren Inferenzbedarf, größeren Modellgrößen und einer kontinuierlichen KI-Ausführung konfrontiert. Diese Veränderungen beschleunigen den Wandel hin zu einer lokalen KI-Infrastruktur und ermöglichen es Unternehmen, wiederkehrende Kosten für die Inferenz in der Cloud zu senken, die Kontrolle über proprietäre Modelle und Daten zu behalten und KI-Modelle kontinuierlich für den Einsatz im Unternehmen anzupassen.

Über die Entwicklung von KI-Modellen hinaus unterstützt die XpertStation WS300 auch NVIDIA NemoClaw mit der NVIDIA OpenShell -Laufzeitumgebung. Dies ermöglicht es, dass richtliniengesteuerte autonome KI-Agenten sicher in Unternehmensumgebungen arbeiten und unterstützt Unternehmen beim Übergang von KI-gestützten Arbeitsabläufen hin zum Einsatz agentenbasierter KI.

 

 

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.