
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzpraxis grundlegend infrage gestellt. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Deutsche, die 2022 und 2023 mit Fernbussen und der Bahn zwischen ihrem damaligen Wohnort Wien und München pendelte und dabei mehrfach von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Ihre Klage war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, in der Berufung gab ihr der VGH nun Recht.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium die wiederholte Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet hatte. Für die jeweils sechsmonatigen Verlängerungszeiträume – konkret von November 2021 bis Mai 2022 sowie von November 2022 bis Mai 2023 – wäre nach Auffassung des Gerichts eine neue, ernsthafte Bedrohung erforderlich gewesen. Aus den Anordnungsschreiben sei eine solche Bedrohungslage jedoch „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.
Insbesondere die Argumentation mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder der Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge reichte dem Gericht nicht aus, um den Eingriff in die eigentlich kontrollfreien Binnengrenzen der Schengen-Zone zu rechtfertigen. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne sich die Bundesregierung zudem nicht pauschal auf den Schutz der nationalen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die innere Sicherheit berufen, um die verlängerten Kontrollen zu legitimieren. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des VGH ein: Bereits vor gut einem Jahr hatte das Gericht einem Österreicher Recht gegeben, der sich gegen eine Kontrolle in einem Zug in Bayern im Juni 2022 gewehrt hatte.
Unmittelbare Auswirkungen auf die aktuell weiter praktizierten Grenzkontrollen hat das neue Urteil nach Gerichtsangaben vorerst nicht. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig; der Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Gleichwohl erhöht die wiederholte Rüge aus München den juristischen und politischen Druck auf Berlin, die Begründungen für Eingriffe in die Schengen-Freizügigkeit enger an den Vorgaben des EU-Rechts auszurichten und die Praxis an der deutsch-österreichischen Grenze auf den Prüfstand zu stellen.

Recycelte Baustoffe sollen nach dem Willen von Umweltminister Carsten Schneider bei künftigen Bauvorhaben des Bundes deutlich stärker zum Einsatz kommen. Der SPD-Politiker sprach in Berlin von einer „Bevorzugungspflicht für Sekundärrohstoffe“, die auch für Großinvestoren wie die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft gelten solle. In den kommenden Jahren wollen diese staatlichen Akteure Milliardenbeträge in Infrastrukturprojekte stecken – ein Volumen, das aus Sicht des Ministers genutzt werden soll, um den Markt für Recyclingmaterialien zu stärken. Schneider räumte zugleich ein, dass es für eine solche Vorrangregelung bislang keinen abschließenden Konsens innerhalb der Bundesregierung gibt.
Anlass der Ankündigung war die Übergabe eines neuen Gutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) zum sogenannten zirkulären Bauen, die Schneider gemeinsam mit Bauministerin Verena Hubertz (SPD) entgegennahm. Zirkuläres Bauen bedeutet zum einen, bestehende Gebäude möglichst weiter zu nutzen, statt sie abzureißen. Zum anderen sollen im Fall von Abriss oder Umbau möglichst viele Bauteile – von tragenden Materialien bis hin zu Fenstern und Türen – wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden. Das Gutachten sieht darin einen zentralen Hebel, um den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung des Bausektors zu senken.
Die Expertinnen und Experten des SRU verweisen darauf, dass mehr als ein Drittel des deutschen Rohstoffbedarfs auf den Hoch- und Tiefbau entfällt. Zudem verursachen Bau und Gebäude demnach mehr als die Hälfte des jährlichen Abfallaufkommens und einen großen Teil des Flächenverbrauchs. Auch beim Klimaschutz spielt die Branche eine erhebliche Rolle: Die Produktion von Baustoffen steht laut Gutachten für rund acht Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Durch konsequentes zirkuläres Bauen ließen sich diese Belastungen reduzieren, stoßen in der Praxis jedoch auf Hindernisse wie rechtliche Unsicherheiten bei der Nutzung recycelter Materialien, Sorgen vor Schadstoffbelastungen und höhere Kosten.
Der Sachverständigenrat regt daher an, Umwelt- und Klimafolgen stärker im Preis neuer Baustoffe abzubilden – etwa über eine eigene Steuer oder den CO₂-Preis. Eine solche Verteuerung von Primärrohstoffen soll Recyclingmaterial wirtschaftlich attraktiver machen. Schneider erteilte diesem Vorschlag allerdings eine Absage. Mit „weiteren Steuererhöhungen“ befasse er sich derzeit nicht, betonte der Umweltminister. Stattdessen setzt er auf die Nachfragemacht des Bundes: Wenn staatliche Bauherren systematisch recycelte Baustoffe bevorzugen, sieht Schneider darin den entscheidenden Hebel, um den Markt in Richtung zirkuläres Bauen zu bewegen.