
Im hessischen Wirtschaftsministerium steht ein personeller Einschnitt an: Ressortchef Kaweh Mansoori (SPD) hat Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) darum gebeten, seinen Staatssekretär Umut Sönmez mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das teilte das Ministerium am Montag mit. Offiziell nannte eine Sprecherin keine Gründe für den Schritt, sprach aber von einer Entscheidung, die rasch umgesetzt werden solle. Nach Angaben der Staatskanzlei ist für die formale Entlassung noch ein Kabinettsbeschluss erforderlich.
Hintergrund der Personalentscheidung sind Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den 43-jährigen SPD-Politiker. Einem früheren Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge läuft im Wirtschaftsministerium eine interne Untersuchung zu Vorkommnissen bei einer Fastnachtsfeier für Beschäftigte des Hauses. Bei der Veranstaltung soll es demnach zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. Sönmez soll laut dem Bericht eine Mitarbeiterin wiederholt angefasst, sie zum Tanzen gedrängt und unangemessen eng mit ihr getanzt haben. Die Betroffene habe sich anschließend offiziell im Ministerium beschwert.
Aus der Staatskanzlei hieß es, das für eine „gedeihliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gegeben. Ministerpräsident Rhein werde Sönmez daher mit sofortiger Wirkung entlassen, sobald das Kabinett den formalen Beschluss gefasst habe. Politisch ist der Fall brisant, weil Sönmez als Amtschef bislang auch für Personalfragen im Haus zuständig war – ein Punkt, den die Grünen im Landtag bereits kritisch als möglichen Interessenkonflikt bei der Aufklärung der Vorwürfe bezeichnet hatten.
Sönmez selbst weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück. In einer von einem privaten Mail-Konto verschickten Stellungnahme sprach er von „vorverurteilender Presseberichterstattung“ über ein „angebliches Vergehen“ seinerseits. Zugleich begrüßte er seine Entlassung ausdrücklich, um Schaden vom Land Hessen, dem Ministerium, der Koalition und der SPD abzuwenden. Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise er entschieden zurück, betonte Sönmez. Er begrüße die eingeleitete interne Untersuchung und erhoffe sich von dem im öffentlichen Dienst etablierten Verfahren die Möglichkeit zur Richtigstellung und Rehabilitation.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.