
Für Fahrgäste der Wiener Linien zeichnen sich mit 1. Jänner 2027 weitere Mehrkosten ab. Das Verkehrsunternehmen wird seine Tarife zu Jahresbeginn erneut anpassen und sich dabei – wie bereits angekündigt – am Verbraucherpreisindex (VPI) orientieren. Die konkrete Höhe der Erhöhung steht zwar noch nicht fest, doch die jüngste Schnellschätzung der Statistik Austria zur Inflation für September mit 3,6 Prozent liefert den zentralen Orientierungswert. Ein ähnliches Anpassungsausmaß nehmen auch ÖBB und der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) vor, die ihre Ticketpreise Mitte Dezember im Schnitt um rund 3,5 Prozent anheben.
Auf Basis dieser Zahlen hat der „Kurier“ mögliche neue Preise durchgerechnet. Demnach könnte die gängigste Jahreskarte der Wiener Linien von aktuell 467 Euro auf 483 Euro steigen. Auch andere Produkte würden im Fall einer entsprechenden Valorisierung teurer: Ein Einzelfahrschein könnte statt 3,20 Euro künftig 3,30 Euro kosten, für die Monatskarte wären laut den Berechnungen 77,60 Euro statt derzeit 75 Euro fällig. Diese Beträge sind allerdings noch nicht fixiert, sondern spiegeln lediglich das wahrscheinliche Szenario bei einer Anhebung im Ausmaß der aktuellen Inflationsrate wider.
Die Wiener Linien verweisen darauf, dass die Detailausarbeitung der neuen Tarife noch läuft. Man werde – wie ÖBB und VOR – die Preise jährlich und am VPI orientiert anpassen, Detailinformationen sollten im Herbst folgen, heißt es gegenüber der Tageszeitung. Anders als bei der automatischen Valorisierung von Wasser-, Müll- und Kanalgebühren gibt es für Öffi-Tarife in Wien keine gesetzlich vorgegebene Berechnungsformel. Auch Mobilitätsstadträtin Ulli Sima nennt daher vorerst keine konkreten Zahlen und verweist auf das laufende Kalkulationsverfahren bei den Wiener Linien.
Die regelmäßigen Preisanpassungen markieren einen klaren Bruch mit der bisherigen Tarifpolitik der Stadt. Von 2012 bis Ende 2025 war die Jahresnetzkarte mit 365 Euro – einem Euro pro Tag – über 13 Jahre hinweg unverändert geblieben. Diese 365-Euro-Jahreskarte, ein Prestigeprojekt der damaligen rot-grünen Stadtregierung, wurde mit Jahresbeginn 2026 abgeschafft. Seither kostet die Jahreskarte 467 Euro, was einer prozentuellen Anhebung entspricht, die sich an der Verteuerung des bundesweiten Klimatickets orientiert. Parallel dazu wurde in Wien auf ein System jährlicher Valorisierungen umgestellt, das die Ticketpreise künftig enger an die allgemeine Teuerung koppelt.
Bei der Einführung der aktuellen Preisstruktur verwiesen Stadt und Wiener Linien darauf, dass die Jahreskarte inflationsbereinigt auch höher liegen könnte. Vor 2012 hatte ein Jahresticket 449 Euro gekostet; wäre die seit damals aufgelaufene Inflation vollständig eingepreist worden, müsste der Preis laut früheren Angaben der Verkehrsstadträtin bei über 500 Euro liegen. Mit der geplanten Anpassung an den jüngsten VPI-Wert folgt Wien nun einem Modell, das auch im Bahnfernverkehr üblich ist – mit dem Effekt, dass Öffi-Kosten für die Stadtbevölkerung regelmäßiger, dafür in kleineren Schritten steigen dürften.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.