Vier von fünf Fällen im privaten Umfeld: Tirol reagiert auf häusliche Gewalt

08.10.2026


Die Tiroler Beratungsstelle für Gewaltprävention drängt angesichts tausender polizeilicher Einsätze bei häuslicher Gewalt auf eine Ausweitung der verpflichtenden Beratungsstunden für Gefährder. Seit Bestehen der Einrichtung im Jahr 2021 wurden in Tirol 4.150 Anlassfälle registriert, bei denen Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen wurden und die Polizei einschreiten musste. Projektleiterin Jolanda Stricker sprach bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol von einer "konstanten" Zahl an Gefährdern und verwies auf eine vermutlich deutlich höhere Dunkelziffer.

Rund 90 Prozent der Gefährder sind laut der Einrichtung männlich, zehn Prozent weiblich. Etwa drei Viertel der Betroffenen sind zwischen 20 und 50 Jahre alt. In rund der Hälfte der Fälle kommt es zu Gewalt in aufrechten Ehen oder Partnerschaften, weitere 15 Prozent ereignen sich nach dem Ende einer Beziehung. Rund 20 Prozent der Fälle gelten als generationsübergreifende Gewalt, etwa zwischen Eltern und Kindern. Nach Angaben der Beratungsstelle wird Gewalt damit überwiegend im familiären und partnerschaftlichen Umfeld ausgeübt.

Personen mit einem polizeilich verhängten Betretungs- oder Annäherungsverbot sind derzeit verpflichtet, sechs Beratungsstunden in Anspruch zu nehmen. Diese Vorgabe sei im Sicherheitspolizeigesetz verankert und stelle "einen Schritt in die richtige Richtung" dar, so Stricker. Die Sitzungen würden bewusst möglichst rasch nach der Tat angesetzt. Sie basierten auf dem Konzept des "Window of Opportunity": Unmittelbar nach der Gewalthandlung sei das Unrechtsbewusstsein besonders ausgeprägt, Gefährder zeigten sich in dieser Phase erfahrungsgemäß am zugänglichsten für Interventionen und Verhaltensänderungen.

Aus Sicht der Fachstelle reicht der derzeitige Rahmen dennoch nicht aus. Zusätzliche Beratungsstunden seien "überaus wünschenswert" und würden voraussichtlich messbare positive Effekte haben, sagte Stricker. Eine bloße Forderung aus Tirol sei jedoch nicht ausreichend, da für eine Erhöhung der verpflichtenden Stunden eine Änderung des Sicherheitsgesetzes erforderlich wäre. Obwohl die Beratungsstelle dem Innenministerium unterstellt ist, müsste die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung im Gesetz verankern. Adressiert wurden dabei explizit die Koalitionsparteien auf Bundesebene.

Zur Diskussion um mögliche weitere Maßnahmen, darunter die geplante elektronische Fußfessel für Gefährder, äußerte sich Stricker zurückhaltend. Ein solcher Schritt müsse "zumindest gut durchdacht" sein, betonte sie. Offen sei etwa, für welche Art von Gefährdern eine Fußfessel konkret zum Einsatz kommen sollte. Bevor zusätzliche Überwachungsinstrumente eingeführt würden, plädiert die Tiroler Einrichtung dafür, zunächst das bestehende, auf Beratung und kurzfristige Intervention ausgerichtete System rechtlich und zeitlich auszuweiten.

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AfD-Ausschussvorsitze im Fokus: CDU in der Zwickmühle zwischen Abgrenzung und Einbindung

08.10.2026


Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.

Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.

Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.

Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.

In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.