
Der Ständerat verschärft im Zuge der neuen Verträge mit der Europäischen Union den Kurs in der Zuwanderungspolitik. Die kleine Kammer hat die im Paket verankerte Schutzklausel um eine Lenkungsabgabe ergänzt, die bei starker Zuwanderung aus der EU greifen soll. Parallel dazu befürworteten die Räte weitere Hürden, etwa die Pflicht für EU-Zuzüger, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Vor allem EU-skeptische Kreise setzten sich in der emotional geführten Debatte zur Personenfreizügigkeit durch.
Kern des Beschlusses ist eine Schutzklausel, die der Schweiz nach Inkrafttreten der neuen Verträge eigenständige Massnahmen erlaubt, falls sie auf ihrem Gebiet «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» feststellt. Justizminister Beat Jans wertete die mit Brüssel ausgehandelte Klausel als Erfolg. Der Bundesrat ist verpflichtet zu prüfen, ob die Klausel aktiviert werden muss, sobald einer von vier Schwellenwerten überschritten wird: die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl neuer Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit gerissen, muss die Regierung reagieren.
Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission ging der Ständerat über die Vorlage des Bundesrats hinaus. Er will die Exekutive dazu verpflichten, jährlich zu evaluieren, ob die Schutzklausel auszulösen ist – und zusätzlich eine Zuwanderungsabgabe einführen. Diese soll dann zur Anwendung kommen, wenn die Schutzklausel aktiviert ist. Erhoben wird die Abgabe gemäss Beschluss bei unselbstständig erwerbstätigen EU-Arbeitskräften auf Unternehmensebene; bei nachziehenden Familienangehörigen sollen die volljährigen Personen zur Kasse gebeten werden. Details zur Ausgestaltung bleiben Sache des Bundesrats und des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Politisch fügt sich die Abgabe in eine seit Jahren geführte Debatte um den «Dichtestress» im Land. Trotz der klaren Ablehnung der Initiative gegen eine Zehn-Millionen-Schweiz im Sommer sieht eine Mehrheit im Parlament anhaltenden Handlungsbedarf. Steigende Wohnkosten, dichter Pendlerverkehr und ein spürbarer Druck auf dem Arbeitsmarkt nähren die Skepsis gegenüber weiterer Zuwanderung. Befürworter der Abgabe argumentieren, sie setze marktwirtschaftliche Anreize, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, und lenke die Zuwanderung über Preise statt über starre Kontingente. Kritische Stimmen verweisen hingegen auf die Gefahr, dass die Abgabe ihr Ziel verfehlt und zugleich den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erschwert, ohne die strukturellen Ursachen der angespannten Lage zu beheben.

Ein nächtlicher Brand unter einer Kabelbrücke im Berliner Stadtteil Marzahn hat zentrale Leitungen des städtischen Stromnetzes beschädigt und Ermittlungen wegen Brandstiftung ausgelöst. Nach Angaben der Polizei brannten in den frühen Morgenstunden unter einer Brücke an der Boxberger Straße Altreifen und Gerümpel. Ob das Feuer gezielt gelegt wurde, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Einsatzkräfte der Polizei sicherten am Brandort Spuren, um Hinweise auf die Ursache und mögliche Täter zu gewinnen.
Die Feuerwehr war gegen 4.00 Uhr alarmiert worden und ging zunächst von einem kleineren Einsatz aus. Erst vor Ort zeigte sich, dass die Flammen auf unter der Brücke verlegte Stromleitungen übergegriffen hatten. Ein großflächiger Stromausfall blieb nach Angaben eines Feuerwehrsprechers zwar aus, die Leitungen wurden jedoch so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass Teile der lokalen Versorgung umgestellt werden mussten.
Nach Angaben von Henrik Beuster, Sprecher von Stromnetz Berlin, mussten 19 gewerbliche Kunden vorübergehend vom regulären Netz getrennt werden. Seit etwa 9.00 Uhr würden sie über ein Notstromaggregat versorgt, sagte Beuster. Betroffen seien zwei 110.000-Volt-Hochspannungskabel sowie mehrere Mittelspannungsleitungen mit 10.000 Volt. Reparaturarbeiten an den beschädigten Trassen seien im Gange, konkrete Angaben zur Dauer der Instandsetzung lagen zunächst nicht vor.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält einen bloßen Zufall für unwahrscheinlich und spricht von einem möglichen gezielten Angriff auf die Infrastruktur. Die Ermittlungen zur schweren Brandstiftung liefen zwar ergebnisoffen in alle Richtungen, betonte die GdP zugleich. In der Vergangenheit war es in Berlin wiederholt zu Angriffen auf Stromtrassen gekommen, die teils umfangreiche Stromausfälle nach sich zogen und nach damaligen Erkenntnissen linksextremistischen Tätergruppen zugerechnet wurden. Die aktuellen Ermittlungen konzentrieren sich nun darauf, ob und wie der jüngste Brand in Marzahn in ein solches Muster einzuordnen ist.