In Nordrhein-Westfalen sorgt ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für scharfe Kritik von Denkmalschützern, Kommunen und Fachbehörden. Kern des Vorhabens ist es, Bauvorhaben für militärische Anlagen – etwa die Modernisierung von Kasernen – deutlich zu beschleunigen. Dazu sollen Baugenehmigungsverfahren entfallen und der Denkmalschutz für bestimmte Liegenschaften des Landes und des Bundes gelockert werden. Die Regierung verweist zur Begründung auf die angespannte globale Sicherheitslage und den politischen Anspruch, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen.
Besonders umstritten ist, wie weit der Eingriff in den bestehenden Schutz historischer Bausubstanz reichen soll. Betroffen wären nicht nur klassische Militärstandorte, sondern grundsätzlich Liegenschaften, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen. Dazu zählen nach dem Entwurf unter anderem Gebäude der Bundespolizei oder des Katastrophenschutzes sowie Einrichtungen des Landes wie Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke. Kritiker sehen darin eine weit gefasste Konstruktion, die deutlich über Kasernenanlagen hinausreicht.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz warnt in einer Stellungnahme zur Expertenanhörung im Landtag am 14. April vor einem Paradigmenwechsel. Mit der geplanten Regelung würden Denkmale „schon in Friedenszeiten quasi unter Kriegsrecht gestellt“, heißt es dort. Die Befürchtung: Wenn für verteidigungsrelevante Liegenschaften erleichterte oder ganz entfallende Genehmigungsverfahren gelten, könnten historische Bauten ohne die bislang üblichen Prüfungen dauerhaft verändert oder teilweise aufgegeben werden. Denkmalbehörden und Archäologen schließen sich dieser Kritik an und verweisen auf mögliche irreversible Verluste von Kulturgütern.
Auf der anderen Seite steht der politische Druck, Verteidigungsstrukturen schneller anzupassen und auszubauen. Befürworter des Entwurfs argumentieren, dass herkömmliche Planungs- und Genehmigungsverfahren in Krisenzeiten zu träge seien, um den gestiegenen Anforderungen an Landes- und Bündnisverteidigung gerecht zu werden. In diesem Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Kulturgutschutz muss nun der Landtag abwägen. Die anstehende Anhörung dürfte zeigen, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form Bestand haben kann oder ob die Regierung die geplanten Eingriffe in den Denkmalschutz nachschärfen muss.

Recycelte Baustoffe sollen nach dem Willen von Umweltminister Carsten Schneider bei künftigen Bauvorhaben des Bundes deutlich stärker zum Einsatz kommen. Der SPD-Politiker sprach in Berlin von einer „Bevorzugungspflicht für Sekundärrohstoffe“, die auch für Großinvestoren wie die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft gelten solle. In den kommenden Jahren wollen diese staatlichen Akteure Milliardenbeträge in Infrastrukturprojekte stecken – ein Volumen, das aus Sicht des Ministers genutzt werden soll, um den Markt für Recyclingmaterialien zu stärken. Schneider räumte zugleich ein, dass es für eine solche Vorrangregelung bislang keinen abschließenden Konsens innerhalb der Bundesregierung gibt.
Anlass der Ankündigung war die Übergabe eines neuen Gutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) zum sogenannten zirkulären Bauen, die Schneider gemeinsam mit Bauministerin Verena Hubertz (SPD) entgegennahm. Zirkuläres Bauen bedeutet zum einen, bestehende Gebäude möglichst weiter zu nutzen, statt sie abzureißen. Zum anderen sollen im Fall von Abriss oder Umbau möglichst viele Bauteile – von tragenden Materialien bis hin zu Fenstern und Türen – wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden. Das Gutachten sieht darin einen zentralen Hebel, um den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung des Bausektors zu senken.
Die Expertinnen und Experten des SRU verweisen darauf, dass mehr als ein Drittel des deutschen Rohstoffbedarfs auf den Hoch- und Tiefbau entfällt. Zudem verursachen Bau und Gebäude demnach mehr als die Hälfte des jährlichen Abfallaufkommens und einen großen Teil des Flächenverbrauchs. Auch beim Klimaschutz spielt die Branche eine erhebliche Rolle: Die Produktion von Baustoffen steht laut Gutachten für rund acht Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Durch konsequentes zirkuläres Bauen ließen sich diese Belastungen reduzieren, stoßen in der Praxis jedoch auf Hindernisse wie rechtliche Unsicherheiten bei der Nutzung recycelter Materialien, Sorgen vor Schadstoffbelastungen und höhere Kosten.
Der Sachverständigenrat regt daher an, Umwelt- und Klimafolgen stärker im Preis neuer Baustoffe abzubilden – etwa über eine eigene Steuer oder den CO₂-Preis. Eine solche Verteuerung von Primärrohstoffen soll Recyclingmaterial wirtschaftlich attraktiver machen. Schneider erteilte diesem Vorschlag allerdings eine Absage. Mit „weiteren Steuererhöhungen“ befasse er sich derzeit nicht, betonte der Umweltminister. Stattdessen setzt er auf die Nachfragemacht des Bundes: Wenn staatliche Bauherren systematisch recycelte Baustoffe bevorzugen, sieht Schneider darin den entscheidenden Hebel, um den Markt in Richtung zirkuläres Bauen zu bewegen.