Österreichs Unternehmenslandschaft ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen, während das Ausfallsrisiko insgesamt überschaubar blieb. Laut aktuellen Berechnungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ist der Unternehmensbestand von rund 225.500 Firmen im Jahr 2019 auf etwa 283.000 im Jahr 2025 gestiegen, ein Plus von rund 25 Prozent. Anfang 2026 wurden bereits rund 291.000 Unternehmen gezählt. Damit werden deutlich mehr Firmen gegründet, als durch Marktaustritte oder Insolvenzen verschwinden.
Die OeNB weist darauf hin, dass die Insolvenzquote – abgesehen von den außergewöhnlich niedrigen Werten während der Pandemie – stabil bei rund 1 Prozent liegt. Für 2025 veranschlagen die Ökonomen eine Quote von 1,18 Prozent, für 2026 auf Basis der bislang erfassten Daten 1,08 Prozent. 2019 wurden 2.123 Insolvenzen registriert, was einer Quote von 0,94 Prozent entsprach. 2025 stieg die Zahl der Pleiten auf 3.335 Fälle, ohne dass die Quote im selben Ausmaß anzog, weil parallel die Gesamtzahl der Unternehmen kräftig zunahm.
Mit einem neuen Unternehmensdynamik-Dashboard stellt die Nationalbank Insolvenzen erstmals in den Kontext einer klar definierten Grundgesamtheit von Unternehmen und ergänzt diese um Daten zu Marktein- und -austritten. Das Tool erlaubt Auswertungen ab 2019 nach Branchen und Regionen, bei Insolvenzen sogar bis hinunter auf Bezirksebene. Damit soll die wirtschaftliche Entwicklung differenzierter analysiert werden können, als dies mit der bislang dominierenden Betrachtung bloßer Absolutzahlen möglich war.
OeNB-Chefökonom Wolf Reuter betont, dass eine steigende Zahl an Insolvenzen nicht automatisch auf ein wachsendes Risiko im System hinweist. Ausschlaggebend sei die Relation zum Gesamtbestand. Nach OeNB-Angaben treten in Österreich jedes Jahr rund fünfmal so viele Unternehmen neu in den Markt ein, wie insolvent werden. Diese laufende Erneuerung sei ein zentrales Merkmal einer dynamischen Volkswirtschaft, in der Gründungen, Marktaustritte und Restrukturierungen parallel ablaufen.

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.
Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.
Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.
Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.
In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.