Firmeninsolvenzen stagnieren, Privatkonkurse ziehen an: Creditreform warnt vor falscher Entwarnung

08.10.2026


Österreichs Insolvenzsstatistik zeichnet für die ersten neun Monate 2026 ein gespaltenes Bild: Während die Zahl der Firmenpleiten laut dem Gläubigerschutzverband Creditreform geringfügig rückläufig ist, steigt die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen deutlich an. Insgesamt wurden bis Ende September 13.012 Insolvenzen registriert, ein Plus von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Treiber dieser Entwicklung sind die Privatinsolvenzen, deren Anzahl binnen eines Jahres um 12,2 Prozent auf knapp 7.900 Fälle zulegte.

Bei den Unternehmen signalisiert die reine Fallzahl zunächst Stabilität: 5.115 Firmeninsolvenzen zwischen Jänner und September bedeuten ein Minus von 0,8 Prozent oder 41 Fällen im Vergleich zu 2025. Doch die Struktur der Pleiten hat sich verschlechtert. In mehr als 2.190 Fällen – rund 43 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen – musste das Verfahren mangels Vermögens abgewiesen werden. Diese Quote legte um 9,2 Prozent zu. Regulär eröffnete Unternehmensverfahren gingen dagegen zurück. Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer warnt daher vor einer voreiligen Entwarnung und verweist auf anhaltend hohe Kosten, schwache Nachfrage und ein schwieriges internationales Umfeld, das insbesondere margenschwache Betriebe unter Druck setzt.

Branchen wie das Bauwesen und das Beherbergungs- und Gaststättenwesen geraten in diesem Umfeld besonders in Bedrängnis. Im Bau kam es zu 666 Insolvenzen, ein Anstieg um 2,8 Prozent. Mit 27,6 Fällen je 1.000 Unternehmen liegt die Insolvenzquote hier nahezu doppelt so hoch wie der gesamtwirtschaftliche Schnitt von 13,9. In der Gastronomie und Hotellerie stiegen die Pleiten auf 620 Fälle, ein Plus von 5,3 Prozent; die Quote beträgt 14 Insolvenzen pro 1.000 Unternehmen. Für Gläubiger bedeutet der wachsende Anteil abgewiesener Firmenverfahren, dass im Fall einer Pleite zunehmend weniger Masse zur Verteilung bleibt.

Auf der privaten Seite verläuft die Entwicklung entgegengesetzt dynamisch. 7.897 Privatinsolvenzen wurden bis Ende September gezählt, im Schnitt sind das 29 Personen pro Tag, die in Österreich in die Insolvenz rutschen. Creditreform führt den kräftigen Anstieg auch auf einen Vorzieheffekt vor einer Gesetzesänderung zurück: Bis Mitte Juli war eine Entschuldung mit nur dreijähriger Rückzahlungsphase möglich. Viele Schuldner nutzten diese Frist und reichten noch rasch Anträge ein, was im Juni zu einem Plus von 48 Prozent und im Juli zu 69 Prozent mehr Privatinsolvenzen gegenüber den Vorjahresmonaten führte. Nach dem Auslaufen der verkürzten Entschuldungsphase gingen die Antragszahlen im September wieder um 24 Prozent zurück.

Regional zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Privatinsolvenzen. Den stärksten Zuwachs verzeichnen Tirol mit plus 30,2 Prozent, gefolgt von der Steiermark mit 21,8 Prozent und dem Burgenland mit 20,4 Prozent. In Oberösterreich beträgt der Anstieg 18,8 Prozent. Absoluter und relativer Hotspot bleibt jedoch Wien: In der Bundeshauptstadt wurden bis Ende September 2.584 Privatinsolvenzen registriert, um 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Pro 10.000 erwachsene Einwohner entfallen hier 16,2 Privatinsolvenzen, während der österreichweite Durchschnitt bei 10,7 liegt. Die Zahlen unterstreichen, dass der moderate Rückgang bei den Firmenpleiten die wachsenden finanziellen Belastungen privater Haushalte und die zunehmende Ausfallgefahr für Gläubiger nicht überdeckt.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.