EverYield wirbt Kommunen und Konzerne für Energie- und eMobility-Kooperationen

08.10.2026


Die EverYield AG reagiert auf den deutlichen Kursverfall ihrer Unternehmensanleihe mit einem klaren Bekenntnis zur bestehenden Geschäftsausrichtung. Das Unternehmen betont, die massiven Preisabschläge und die damit verbundene Verunsicherung am Kapitalmarkt sehr ernst zu nehmen und spricht von erheblichen Auswirkungen auch auf die eigene Position. Die genauen Ursachen des Kursrutsches lassen sich nach Angaben der Gesellschaft derzeit jedoch nicht abschließend bestimmen.

Trotz des Marktumfelds stellt EverYield die Unterstützung durch die wichtigsten Kapitalgeber heraus. Die Hauptinvestoren stehen demnach weiterhin hinter dem Geschäftsmodell und der langfristigen Strategie des Unternehmens. Die operative Tätigkeit werde unverändert fortgeführt, geplante Vorhaben in den Bereichen Energie und Mobilität sollen konsequent umgesetzt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schränken laut Mitteilung allerdings die Möglichkeit ein, zum aktuellen Zeitpunkt detailliertere Informationen offenzulegen.

Im Kerngeschäft der nachhaltigen Energie- und Infrastrukturentwicklung meldet EverYield wachsende Resonanz auf kommunaler Ebene. Gemeinden zeigten verstärkt Interesse an den Konzepten zur regenerativen Energieerzeugung und regionalen Infrastruktur, Projektabstimmungen würden intensiv vorangetrieben. Parallel dazu führt die Gesellschaft nach eigenen Angaben fortgeschrittene Gespräche mit einem bedeutenden europäischen Mineralölkonzern über eine langfristige Kooperation zur Gewinnung elektrischer Energie aus Klärschlamm. Diese Energie könnte perspektivisch zur Versorgung geplanter EverYield-Ladeparks eingesetzt werden.

Auch im Mobilitätssegment unter der Marke EverYield eMotion berichtet das Unternehmen von Fortschritten. Mit einem europäischen Automobilkonzern seien wesentliche Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit im Mobilitätsbereich abgestimmt worden. Konkretere Angaben zu Umfang, Struktur oder Zeitplan der Kooperation macht EverYield vorerst nicht; nähere Details sollen erst nach Abschluss weiterer Gespräche und nach entsprechender Freigabe kommuniziert werden. Für Investoren bleibt damit vorerst offen, in welchem Tempo und in welcher Größenordnung sich die skizzierten Projekte auf die Ertragslage und den Kurs der belasteten Unternehmensanleihe auswirken könnten.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.