
Wien verschärft den Umgang mit sogenannten E-Mopeds deutlich. Mit 1. Oktober treten neue Vorschriften in Kraft, die den rechtlichen Rahmen für die bisher weitgehend unregulierten, mopedähnlichen Elektrofahrzeuge grundlegend ändern. Kernstück der Reform ist ein Verbot auf Radwegen: E-Mopeds müssen künftig auf der Straße fahren und werden rechtlich näher an klassische Motorfahrzeuge herangeführt.
Die Neuregelung bringt für Besitzer eine Reihe zusätzlicher Pflichten. E-Mopeds benötigen eine Straßenzulassung, ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Vorgeschrieben sind außerdem eine regelmäßige technische Begutachtung, das bekannte „Pickerl“, sowie Helmpflicht. Lenkerinnen und Lenker müssen einen entsprechenden Führerschein vorweisen. Die Stadt verweist zur Begründung unter anderem auf Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, wonach ein großer Teil der Fahrzeuge deutlich schneller als die bislang zulässigen 25 km/h unterwegs ist, sowie auf das im Vergleich zu Fahrrädern höhere Gewicht.
Die Einhaltung der Vorgaben soll in Wien streng überwacht werden. Polizei und die städtische Gruppe Sofortmaßnahmen kündigen gemeinsame Schwerpunktaktionen an. Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl spricht von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten sollen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, will die Polizei die Weiterfahrt untersagen und Anzeige erstatten. Die Höhe möglicher Strafen richtet sich nach Art des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, betont, Radwege seien keine Ausweichstrecken für Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr bestimmt sind.
Politische Rückendeckung kommt aus dem Verkehrsressort der Stadt. Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte sich bereits zuvor für eine Verbannung der E-Mopeds von den Radwegen eingesetzt. Die Fahrzeuge seien in vielen Fällen zu schnell unterwegs und stellten aufgrund ihres Gewichts eine Gefahr für Radfahrende und Fußgänger dar, argumentiert sie. In der Praxis besonders betroffen ist die Zustellbranche: Bisher wurden die – bislang zulassungsfreien – Elektro-Mopeds in Wien häufig von Essenszustellern genutzt. Branchenvertreter und Interessensorganisationen verweisen darauf, dass es in vielen Fällen keine kurzfristig praktikablen Möglichkeiten gibt, die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen und eine Zulassung zu erlangen, was zahlreiche bisher genutzte Fahrzeuge faktisch entwerten könnte.

Im Magdeburger Landtag steht ein Einschnitt in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte bevor: Erstmals könnte ein Abgeordneter der AfD das Amt des Landtagspräsidenten übernehmen. Der 35-jährige Tobias Rausch, seit 2016 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt und Generalsekretär der AfD im Bundesland, geht mit einer komfortablen Mehrheit in die konstituierende Sitzung. Nach ihrem klaren Wahlsieg stellt die AfD künftig 39 der 83 Abgeordneten und ist damit die mit Abstand stärkste Fraktion.
Den entscheidenden Schub liefert das Bündnis mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die fünf BSW-Abgeordneten wollen geschlossen für Rausch stimmen und kommen gemeinsam mit der AfD auf 44 Stimmen. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze verweist auf parlamentarische Gepflogenheiten: Als stärkste Fraktion habe die AfD laut Geschäftsordnung Anspruch auf den Vorsitz im Parlament. Eine politische Blockbildung gegen die AfD lehnt Schulze ab und präsentiert die Zustimmung zur Wahl des Landtagspräsidenten als Signal eines „neuen Politikstils“.
Die übrigen Fraktionen reagieren gespalten. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate, treten aber nicht geschlossen gegen die AfD an. Die CDU hat angekündigt, sich bei der Wahl zu enthalten – Enthaltungen zählen in diesem Verfahren nicht als abgegebene Stimmen. SPD, Grüne und Linke wollen gegen Rausch stimmen. Spannend bleibt damit vor allem die Frage, ob der AfD-Kandidat über die absehbaren 44 Ja-Stimmen hinaus zusätzliche Unterstützung erhält. Vor der geheimen Abstimmung spekulieren die Lager bereits über mögliche Abweichler; aus der AfD-Spitze heißt es, zusätzliche Stimmen könnten auch aus dem Kreis der erklärten Gegner stammen.
Parallel zur Präsidentenwahl testet die AfD aus, wie weit ihr neuer Einfluss im Landtag reicht. Die Fraktion will die Geschäftsordnung ändern, um neben dem Präsidenten auch einen der drei Vizepräsidentenposten zu besetzen – vorgesehen ist der Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. In der Vergangenheit sorgten seine Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik regelmäßig für Kritik in anderen Fraktionen, die den Personalvorschlag daher als Provokation werten dürften. Ob das BSW diese Personalie ebenso mitträgt wie die Wahl von Rausch, ist bislang offen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmungen wird die erste Sitzung des neu gewählten Landtags damit zum Testfall für künftige Zusammenarbeit und Machtarithmetik in Sachsen-Anhalt.