
SPÖ-Chef Andreas Babler versucht nach seinem angekündigten Rückzug, den Eindruck von Ordnung und Planbarkeit in der sozialdemokratischen Partei zu vermitteln – und zugleich die Stabilität der Bundesregierung zu sichern. In einem auf Instagram veröffentlichten Video sprach der scheidende Parteivorsitzende von einem „Riesenerfolg“, weil man sich gemeinsam auf eine Vorgangsweise geeinigt habe. Babler will demnach bis zumindest Jahresende Vizekanzler bleiben und dann an Finanzminister Markus Marterbauer übergeben. Er betonte, er werde „auf Wunsch“ des designierten Vizekanzlers als Minister weitermachen, und rückte die inhaltliche Arbeit über die Personaldebatten: „Unsere Vision ist größer als einzelne Personen.“
Innerhalb der SPÖ wird die schrittweise Übergabe als etwas Außergewöhnliches dargestellt – Babler verweist darauf, dass es seit Jahrzehnten keine derart geordnete Staffelübergabe in der Partei mehr gegeben habe. Gleichzeitig bleibt offen, wie die zukünftige Führung konkret aussehen wird. Unklar ist insbesondere, ob Medienmanager Gerhard Zeiler nach dem hinter seinem Rücken vereinbarten Kompromiss weiterhin Interesse am Parteivorsitz hat. Auf einer neu eingerichteten Instagram-Seite wirbt Zeiler zwar für ein „positives Europa und Österreich“ und grenzt sich klar von der „Vergangenheitsideologie der Rechten“ ab, seine persönliche Zukunft in der SPÖ-Spitze will er jedoch erst im Laufe dieser Woche erläutern.
Während die Sozialdemokraten intern um Neuaufstellung und Personalfragen ringen, wächst der Druck auf die Bundesregierung insgesamt. Die FPÖ sieht die Handlungsfähigkeit der Republik massiv beeinträchtigt und fordert Bundespräsident Alexander Van der Bellen zum Eingreifen auf. Generalsekretär Michael Schnedlitz verweist darauf, dass sich mittlerweile knapp 100 Regierungsvorhaben in der „Koordinierungsschleife“ stauten. Das Projekt der Dreierkonstellation in der Regierung sei faktisch gescheitert, argumentiert Schnedlitz, und verlangt vom Staatsoberhaupt, den „gordischen Knoten“ zu durchschlagen und den Weg für stabile Mehrheiten freizumachen.
In Teilen der ÖVP überwiegt hingegen noch der Wille, die Koalitionsarbeit fortzuführen. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erklärte, es sei für sie nicht entscheidend, „ob es jetzt einen oder fünf Parteichefs gibt“. Ausschlaggebend sei vielmehr, dass alles getan werde, um den „Wirtschaftsmotor wieder ins Laufen“ zu bringen. Sie stellte klar, die SPÖ-Spitze müsse nun beweisen, dass sie handlungs- und arbeitsfähig sei; ein politischer Stillstand komme jedenfalls nicht infrage. Zwischen Bablers Versuch einer kontrollierten Übergabe, den offenen Personalfragen rund um Zeiler und dem wachsenden Druck der FPÖ auf Van der Bellen verschärft sich damit der Streit um die Frage, ob die aktuelle Konstellation in Wien die anstehenden Vorhaben noch effizient bewältigen kann.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.