Mobilfunkbetreiber haben ihre betriebsbedingten Emissionen seit 2019 um 13 % gesenkt – trotz eines Anstiegs der Mobilfunkanschlüsse um 10 % und einer mehr als vierfachen Zunahme des Datenverkehrs –, doch ist ein schnellerer Zugang zu sauberer Energie erforderlich, um die Fortschritte zu beschleunigen.
LONDON, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Mobilfunknetzbetreiber weltweit erzielen bei der Reduzierung von CO2-Emissionen bedeutende Fortschritte; doch ein besserer Zugang zu erneuerbaren Energien – insbesondere in Schwellenländern – ist unerlässlich, wenn die Branche ihre Klimaziele erreichen und auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 bleiben will. Dies geht aus dem neuen Bericht der GSMA, Mobile Net Zero 2026: State of the Industry on Climate Action hervor.
Der Bericht, der Energie- und Emissionsdaten von mehr als 110 Mobilfunkbetreibern analysiert, die 85 % der weltweiten Mobilfunkanschlüsse repräsentieren, zeigt, dass die betrieblichen Emissionen der Branche allein 2024 um 5 % und zwischen 2019 und 2024 um 13 % gesunken sind. Dies wurde erreicht, obwohl die Zahl der Mobilfunkanschlüsse im gleichen Zeitraum um 10 % gestiegen ist und sich der Datenverkehr mehr als vervierfacht hat.
Erneuerbare Energien sind nach wie vor der wichtigste Einzelfaktor für die Emissionsminderung. Die Netzbetreiber kauften oder erzeugten 2024 rund 70 TWh Strom aus erneuerbaren Energien – das entspricht der gesamten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Indonesien. Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, den die Netzbetreiber beziehen (zusätzlich zu den bereits im Netzmix enthaltenen erneuerbaren Energien), hat sich seit 2019 von 10 % auf 24 % mehr als verdoppelt.
John Giusti, Chief Regulatory Officer bei der GSMA, sagte:
„Die Mobilfunkbranche beweist weiterhin, dass Wirtschaftswachstum, digitale Konnektivität und Klimaschutz Hand in Hand gehen können. Die Netzbetreiber verbinden mehr Menschen, übertragen mehr Daten und unterstützen die digitale Wirtschaft weltweit, während sie gleichzeitig ihre Emissionen senken."
„Die Fortschritte, die wir beobachten, sind ermutigend, aber es muss noch mehr getan werden. Der Zugang zu erneuerbaren Energien bleibt einer der wichtigsten Faktoren, die bestimmen, wie schnell die Netzbetreiber dekarbonisieren können. Politische Entscheidungsträger spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung der Rahmenbedingungen, die Investitionen in die Infrastruktur für saubere Energie ermöglichen und den Übergang zur Netto-Null beschleunigen."
Fortschritte beschleunigen
Der Bericht empfiehlt, dass Regierungen eine entscheidende Rolle bei der Beschleunigung des Übergangs spielen, indem sie politische Rahmenbedingungen schaffen, die Investitionen in erneuerbare Energien und Netze fördern, die Strommärkte modernisieren, um den Zugang von Unternehmen zu erneuerbaren Energien zu verbessern, und Genehmigungsverfahren straffen, um den Ausbau sauberer Energie zu beschleunigen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.