Wie die leistungsstarken Infrarot-Bildgebungsmodule von Raytron Microelectronics die industrielle Intelligenz auf der SENSOR+TEST 2026 revolutionieren

09.06.2026

NÜRNBERG, Deutschland, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Raytron Microelectronics präsentiert sein Portfolio an hochmodernen IR-Kameramodulen auf der SENSOR+TEST 2026 (Halle 1, Stand 1-616), die vom 9. bis 11. Juni 2026 in der NürnbergMesse stattfindet. Die vorgestellten Lösungen sollen OEMs und Systemintegratoren dabei unterstützen, Wärmebild-, SWIR-Bildgebungs- und optische Gasbildgebungstechnologien in industrielle Automatisierungs-, vorausschauende Wartungs- und intelligente Inspektionssysteme zu integrieren.

Überwindung der SWaP-C-Hürden in eingebetteten Systemen

Originalgerätehersteller, die Wärmebildkameras für elektrische Inspektionen entwickeln, haben seit langem mit Größen- und Leistungsbeschränkungen zu kämpfen. Raytron Microelectronics begegnet dieser Herausforderung mit seinem Portfolio an ultrakompakten Wärmebildmodulen.

Die vorgestellte TC2-C-Serie ist ein Miniatur-Wärmebildmodul mit Abmessungen von nur 13,2 × 13,2 × 8,7 mm und einem Gewicht von lediglich 2,5 g. Dank der Unterstützung von MIPI-, DVP- und USB-Schnittstellen ermöglicht es eine nahtlose Integration in Leiterplatten-Prüfsysteme und Handgeräte.

Von der eingebetteten Überwachung bis zur großflächigen industriellen Inspektion

Für großflächige industrielle Inspektionen bietet die SE5 1280-Serie eine außergewöhnliche Bildgebungsleistung mit einem 1280 × 1024-Detektor in einem kompakten 29 × 29 mm großen Gehäuse. Angetrieben von einem selbst entwickelten ISP-Chip der zweiten Generation und einer shutterlosen Technologie liefert sie flüssige 50-Hz-Wärmebildgebung und eignet sich damit ideal für die drohnenbasierte Inspektion von Versorgungsleitungen, die Überwachung von Photovoltaikanlagen und die Bewertung von Infrastruktur.

Was kann Infrarot jenseits von Wärme sehen?

Um die industrielle Intelligenz wirklich zu revolutionieren, erweitert Raytron Microelectronics die Inspektionsfähigkeiten seines Wärmebildmoduls über das langwellige Infrarot hinaus.

Für automatisierte Sortierlinien läuft die NS-615AS-10GE SWIR-Kamera über 10GigE mit branchenführenden 825 Hz. Durch die Festlegung der spektralen Wellenlänge entschlüsselt sie die chemischen Signaturen von transparenten Kunststoffen (PP, PE, PET, PVC) und macht aus dem chaotischen Recycling-Sortieren eine Wissenschaft im Millisekundenbereich. Gleichzeitig erreicht das gekühlte OGI-Modul Photon C330H einen hochempfindlichen NETD-Wert von ≤12 mK in einem 460-g-Gehäuse und macht unsichtbare Methan- und flüchtige Gaslecks sichtbar, um sofortige Einhaltung der Umweltvorschriften zu gewährleisten.

Wie können OEMs Infrarotlösungen schneller auf den Markt bringen?

„Wir liefern nicht nur Hardware, sondern agieren als langfristiger Technologiepartner", sagte der F&E-Leiter von Raytron Microelectronics auf der SENSOR+TEST 2026. Offene SDKs, flexible Objektivoptionen und Dual-Light-Lösungen helfen OEMs, die Entwicklung zu beschleunigen und die Markteinführungszeit zu verkürzen.

Informationen zu Raytron Microelectronics

Raytron Microelectronics bietet leistungsstarke Infrarotlösungen für die industrielle Überwachung, die Verhütung von Waldbränden, die Nachtsicht im Freien, die Unterhaltungselektronik und die intelligente Sensorik. Gleichzeitig bietet Raytron Microelectronics OEMs fortschrittliche Wärmebildmodule und -detektoren, die eine nahtlose Integration von Infrarotfunktionen in eine breite Palette von intelligenten Geräten ermöglichen.

Für weitere Informationen

E-Mail: marketing@raytrontek.com

Website: https://www.raytron-microelectronics.com

LinkedIn: Raytron Microelectronics Co., Ltd.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.