Vom Teilnehmenden zum Vorreiter: Experten von MAXHUB schlagen zwei neue internationale IEC-Normen vor

09.06.2026

BUDAPEST, Ungarn, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Vor kurzem fanden in Budapest die Sitzungen der Beratungsgruppe des Vorsitzenden (CAG) und der Arbeitsgruppen des 11. IEC/TC100 (Audio-, Video- und Multimediasysteme und -geräte) statt. Experten aus mehr als zehn Ländern weltweit tauschten sich über laufende Normungsarbeiten, neue Projektinitiativen und innovative Technologien aus. Zwei neue internationale Normungsvorschläge unter der Leitung der MAXHUB-Technikexperten Chen Cai und Li Qin fanden vorläufige Anerkennung und durchliefen erfolgreich die CAG-Prüfung. Die Vorschläge sind in die nächste Entwicklungsphase vorgerückt, wobei nun eine Abstimmung über den „Preliminary Work Item" (PWI) ansteht. Dieser Erfolg markiert MAXHUBs historischen Sprung vom Teilnehmer zum Vorreiter in der globalen Standardisierung und unterstreicht den gewachsenen Einfluss des Unternehmens in der weltweiten audiovisuellen Branche.

Li Qins Vorschlag mit dem Titel „Benutzererlebnis (QoE) bei KI-gestützter visueller Interaktion in Multimedia-Konferenzdiensten" konzentriert sich auf die Analyse der Auswirkungen von KI-gestützter visueller Interaktion auf die Benutzererfahrung in Konferenzszenarien und legt einheitliche, standardisierte Bewertungsmethoden für solche KI-gestützten interaktiven Szenarien fest. Sobald der Standard offiziell verabschiedet ist, wird er eine solide theoretische Grundlage und praktische Leitlinien für die Optimierung der Benutzererfahrung und das Produktdesign von KI-gestützten intelligenten Multimedia-Konferenzdiensten weltweit bieten.

Chen Cais Vorschlag mit dem Titel „Audio-, Video- und Multimedia-Systeme und -Ausrüstung für Bildung und Ausbildung" zielt darauf ab, einen einheitlichen Standardrahmen für Anwendungsszenarien in Bildung und Ausbildung zu schaffen. Angesichts der besonderen Natur von Bildungsumgebungen besteht ein dringender Mangel an internationaler Standardforschung sowohl auf der Ausrüstungs- als auch auf der Systemseite. Sein Vorschlag sieht die Formulierung eines vollständigen Satzes von Standardspezifikationen vor, die die gesamte Industriekette abdecken, von der Konfiguration der Hardware-Ausstattung bis hin zur interaktiven Erfahrung der Endnutzer.

Bis heute hat MAXHUB die Ausarbeitung von über 100 nationalen, industriellen und Verbandsstandards geleitet und daran mitgewirkt. Durch die Vorreiterrolle bei diesen beiden neuen Vorschlägen für internationale IEC-Standards bringt das Unternehmen wertvolle Branchenerfahrung und chinesisches Fachwissen ein, um die hochwertige Entwicklung der globalen Branchen für intelligente Bildung und intelligente Konferenzen voranzutreiben.

 

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.