Veeva Falcon Safety arbeitet mit allen E2B-konformen Sicherheitssystemen über sämtliche Eingangskanäle hinweg zusammen

01.09.2026

PLEASANTON, Kalifornien, 1. September 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) hat heute Veeva Falcon Safety angekündigt – eine auf autonomen Agenten basierende Lösung für das Sicherheitsmanagement, die die Erfassung unerwünschter Ereignisse, die Fallbearbeitung und die Nachverfolgung optimiert, um Kosten zu senken, Prozesse zu beschleunigen und die Compliance für Biopharma-Unternehmen jeder Größe zu gewährleisten.

Veeva Systems

Neben der nahtlosen Zusammenarbeit mit Veeva Safety wird Falcon Safety das Erfassungs- und Nachverfolgungsmanagement für alle E2B-konformen Sicherheitssysteme bereitstellen, darunter Oracle Argus und ArisGlobal LifeSphere MultiVigilance.

„Wir hatten das Privileg, bei der Entwicklung von Veeva Safety eng mit Fallbearbeitern, Pharmakovigilanz-Experten und Sicherheitsspezialisten weltweit zusammenzuarbeiten", sagte Marius Mortensen, Vice President of Product bei Falcon, einem Unternehmen von Veeva. „Wir freuen uns, mit Falcon Safety auf dieser Partnerschaft aufzubauen, um die Branche dabei zu unterstützen, ihre Sicherheitsabläufe neu zu gestalten."

Falcon Safety soll im November 2026 für Early Adopters verfügbar sein und ist Teil von Veeva AI, den branchenspezifischen KI-Lösungen von Veeva für die Life-Sciences-Branche.

Informationen zu Veeva Systems

Veeva bietet die Branchen-Cloud für die Life-Sciences-Branche mit Anwendungen, Agenten, Daten und Beratung. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Interessengruppen in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, für die das Unternehmen tätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den Produkten und Dienstleistungen von Veeva und den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es bestehen zahlreiche Risiken, die sich potenziell negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können, darunter die Risiken und Ungewissheiten, die in unserem Formular 10-Q für das am 31. Juli 2026 endende Geschäftsjahr offengelegt wurden – dieses finden Sie hier (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 33 und 34) – sowie in unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen, auf die Sie unter sec.gov zugreifen können.

Kontakt:



Elizabeth McGrane

Veeva Systems

elizabeth.mcgrane@veeva.com

Jeremy Whittaker

Veeva Systems, Europa

jeremy.whittaker@veeva.com

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.