LONDON, 13. Juli 2026 /PRNewswire/ -- STL (NSE: STLTECH), ein führender Anbieter von Konnektivitätslösungen für KI-fähige digitale Infrastruktur, gab heute einen endgültigen Sieg in seinem europäischen Patentstreit mit Fujikura Ltd. bekannt. Die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPO) hat in einer mündlichen Verhandlung am 24. Juni 2026 eine endgültige, verbindliche und nicht anfechtbare Entscheidung erlassen, mit der das europäische Patent EP 3796060 von Fujikura in seiner Gesamtheit für nichtig erklärt wurde. Das Urteil entscheidet den britischen Patentstreit zwischen den Parteien zugunsten von STL.
Das geistige Eigentum von STL wurde über Jahrzehnte hinweg aufgebaut und wird durch ein Portfolio von 785 Patenten geschützt, das sich über die wichtigsten globalen Märkte erstreckt, auf denen das Unternehmen tätig ist. STL entwickelt gemeinsam mit seinen Kunden maßgeschneiderte optische Lösungen, welche die KI-gesteuerte digitale Infrastruktur von morgen vorantreiben.
Dieses Urteil hat für STL folgende positive wirtschaftliche Auswirkungen:
„STL misst Innovation und geistigem Eigentum große Bedeutung bei und setzt sich weltweit nachdrücklich für den Schutz seiner Rechte an geistigem Eigentum ein. Diese Entscheidung der höchsten Berufungsinstanz des EPA ist eine eindrucksvolle Bestätigung der Stärke unserer globalen Position im Bereich des geistigen Eigentums, der Integrität unserer Forschung und Entwicklung sowie unserer fundierten technologischen Kompetenz", kommentierte Dr. Badri Gomatam, Group CTO bei STL. „Unsere vollständig vertikal integrierte „Glass to Data Center"-Lösung gewährleistet unseren weltweiten Kunden eine unübertroffene Qualitätskontrolle und absolute Widerstandsfähigkeit der Lieferkette."
Informationen zu STL - Sterlite Technologies Ltd
STL ist ein weltweit führender Anbieter von fortschrittlichen Konnektivitätslösungen, der End-to-End-Lösungen für den Aufbau von KI-fähigen Infrastrukturen, FTTx-, ländlichen, Unternehmens- und Rechenzentrumsnetzwerken anbietet. Mit Produktionsstätten in Nordamerika, Europa und Asien liefern wir unsere Lösungen in mehr als 100 Länder. Rechenzentrums- und Cloud-Anbieter, Telekommunikationsbetreiber, Internetdienstanbieter und Großunternehmen arbeiten mit STL zusammen, um ihre zukunftsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen. Die Unternehmensziele von STL basieren auf Kundenorientierung, Forschung und Entwicklung sowie Nachhaltigkeit. Weitere Informationen, Kontaktieren Sie uns, stl.tech | Twitter | LinkedIn | YouTube

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Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.