Sensorik trifft auf Konnektivität: Calterah bringt extrem leistungsstarke mmWave-Radarchips für Hochleistungs-ADAS und hochmoderne UWB-Radarlösungen auf den Markt

10.06.2026

SHANGHAI, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 5. Juni 2026 stellte Calterah, ein weltweit führender Anbieter von mmWave-Radarchips, auf seiner jährlichen Produkt- und Technologieveranstaltung Calterah Day seine neuesten Hochleistungs-Radar-SoCs für ADAS sowie bahnbrechende UWB-Radarlösungen vor.

Die neuen Radar-SoCs Kunlun-Pro und Andes-Pro wurden entwickelt, um den Marktanforderungen sowie neuen regulatorischen Anforderungen für zukünftige ADAS Radar Systeme gerecht zu werden. Da Euro NCAP 2026 höhere Maßstäbe für die aktive Fahrzeugsicherheit setzt und China seine nationalen Vorschriften für L2-ADAS und AEB (derzeit im Entwurf) vorantreibt, wird von ADAS Radar System zunehmend erwartet, dass es alle Verkehrsteilnehmer unter allen Bedingungen und über den gesamten Geschwindigkeitsbereich hinweg sicher erfasst.

Kunlun-Pro ist ein Automotive 5T4R 77 GHz mmWave Radar SoC mit einem zehnmal höherer Rechenleistung gegenüber der letzten SoC Generation. Der Radar Signal Processor 2.0 (RSP), eine höhere DMIPS-CPU-Leistung, und mehr Speicher führen zu einer SNR-Steigerung von über 2,5 dB sowie 25 % mehr virtuellen Kanälen im Vergleich zu bestehenden 4T4R-Produkten auf dem Markt. In anspruchsvollen Testszenarien verfolgt der Kunlun-Pro zuverlässig schwache Ziele bei deutlich größeren Reichweiten im vergleich zu 4T4R-Lösungen. Der Andes-Pro ist der der weltweit erste 6T6R ADAS Radar SoC, der eine Erkennungsreichweite von 200 m für schwache Ziele sowie eine hervorragende Winkelauflösung erreicht (1° im Azimut; 3° in der Elevation). Als kostengünstige Alternative zu 8T8R Lösungen kann der Andes-Pro SoC außerdem zu einem 12T12R System für hochauflösendes Radar kaskadiert werden für hohe Leistung bei niedrigeren Systemkosten. Über Innovationen bei mmWave Radarchips hinaus erschließt Calterah auch mit UWB Radarfunktionen und neue Anwendungen. Das Unternehmen beansprucht für sich die weltweit erste Umsetzung von Sensing gemäß IEEE 802.15.4ab im Dubhe SoC CAL1106AQ und hat zwei bahnbrechende Entwicklungspakete veröffentlicht – eines für Kinder Anwesenheitserkennung (Child Presence Detection, CPD) sowie eines für ein Parkassistenzsystem (Parking Assist System, PAS). Die beiden Entwicklungspakete basieren auf dem CAL1106AQ, dem weltweit ersten IEEE-802.15.4ab konformen und FiRa 4.0 zertifizierten 2T4R UWB SoC. Mit seiner einzigartigen 2T4R Architektur, einem Modul zur Unterdrückung von Radar-Leckage (RLS) sowie der Sensing-Funktion gemäß IEEE 802.15.4ab ermöglicht der CAL1106AQ präzise Höhenmessungen, die eine Erkennung nahegelegener stationärer Objekte und eine schnelle Parkplatzsuche ermöglichen – Aufgaben, die für herkömmliche UWB Produkte äußerst schwierig zu bewältigen sind.

Zum Ende des ersten Quartals 2026 hatte Calterah kumuliert über 30 Millionen mmWave-Chips ausgeliefert, die in Fahrzeugmodellen von mehr als 30 OEMs zum Einsatz kommen. Dr. Jiashu CHEN, Gründer und Geschäftsführer von Calterah, erklärte: „Die Kombination von mmWave- und UWB-Technologien schafft ein nahtloses, sicheres und intelligentes Fahrerlebnis – von Fahrzeugortung, Entriegelung sowie assistiertem Fahren bis hin zu automatisiertem Parken, Fahrzeugverriegelung, Kinderanwesenheitserkennung (CPD) und Einbruchwarnungen."

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.