Revolune gibt die kommerzielle Verfügbarkeit von Reagenzien für die Multiplex-Immunfluoreszenz bekannt

15.06.2026

Das Unternehmen tritt nach einem erfolgreichen Early-Access-Programm in die Kommerzialisierungsphase ein und ernennt Adrian Arechiga zum Chief Commercial Officer

OBERKOCHEN, Deutschland, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Revolune gab heute die kommerzielle Verfügbarkeit seines Portfolios an Multiplex-Immunfluoreszenz-Reagenzien und den offiziellen Start seiner Vermarktungsaktivitäten bekannt. Dieser Meilenstein markiert den Übergang des Unternehmens von der frühen Entwicklungsphase zur Marktreife mit Reagenzlösungen, die effiziente, reproduzierbare und skalierbare Arbeitsabläufe in der räumlichen Biologie für die translationale Forschung, die Biopharmabranche und die Entdeckung von Biomarkern unterstützen sollen.

Revolune Logo

Die räumliche Biologie gewinnt für das Verständnis der Gewebearchitektur, von Krankheitsmechanismen und des Ansprechens auf Therapien zunehmend an Bedeutung. Viele Arbeitsabläufe für die Multiplex-Gewebeanalyse sind jedoch aufgrund der Komplexität der Assays, langwieriger Protokolle und des hohen Arbeitsaufwands nach wie vor schwer umzusetzen und zu skalieren. Revolune wurde gegründet, um diese Herausforderungen anzugehen, indem die Multiplex-Immunfluoreszenz für den täglichen Laborbetrieb zugänglicher gemacht wird.

Die Reagenzienplattform des Unternehmens ermöglicht es Forschern, mehrere Proteinbiomarker in intaktem Gewebe zu visualisieren und dabei vorhandene Primärantikörper sowie etablierte Laborpraktiken zu nutzen. Durch die Reduzierung der Komplexität der Arbeitsabläufe und die Vereinfachung der Assay-Durchführung hilft Revolune Laboren dabei, ihre Multiplex-Fähigkeiten zu erweitern, ohne den betrieblichen Aufwand wesentlich zu erhöhen.

Vor der Markteinführung wurde die Technologie von Revolune im Rahmen eines Early-Access-Programms evaluiert, an dem mehr als 30 Labore aus akademischen, translationalen und biopharmazeutischen Forschungsumgebungen teilnahmen.

„Der heutige Tag ist ein wichtiger Meilenstein für Revolune, da wir nun in die kommerzielle Phase eintreten", sagte Florian Leiss, Chief Executive Officer von Revolune. „Nutzer des Early-Access-Programms haben uns immer wieder mitgeteilt, dass sie die biologischen Erkenntnisse nutzen möchten, die das Multiplexing bietet, aber nicht die Komplexität, die oft damit einhergeht. Unsere Markteinführung spiegelt dieses Feedback wider. Wir konzentrieren uns darauf, praktische Multiplexing-Lösungen anzubieten, die sich nahtlos in Laborabläufe einfügen und es Forschern ermöglichen, mehr Zeit mit der Interpretation biologischer Daten und weniger Zeit mit der Verwaltung von Assays zu verbringen."

Das erste kommerzielle Angebot unterstützt die Multiplex-Proteinanalyse in konservierten Gewebeproben und ist für Anwendungen in der onkologischen Forschung, der translationalen Medizin und der Biomarker-Entwicklung gedacht. Das Unternehmen plant, sein Portfolio weiter auszubauen, um Arbeitsabläufe in der räumlichen Biologieforschung noch besser zu unterstützen.

Im Rahmen seiner Marktreife gab Revolune außerdem die Ernennung von Adrian Arechiga zum Chief Commercial Officer bekannt. In dieser Funktion wird Arechiga die kommerzielle Strategie des Unternehmens sowie globale Wachstumsinitiativen leiten.

„Forscher benötigen Lösungen, die wissenschaftlich fundiert, aber auch praktisch, skalierbar und einfach zu implementieren sind", sagte Adrian Arechiga, Chief Commercial Officer von Revolune. „Wir möchten Laboren dabei helfen, die Multiplex-Gewebeanalyse effizienter durchzuführen, indem wir Reagenzien bereitstellen, die Arbeitsabläufe vereinfachen und es Forschern ermöglichen, sich auf die Erzielung aussagekräftiger biologischer Ergebnisse zu konzentrieren."

Informationen zu Revolune

Revolune ist ein Life-Science-Unternehmen, das sich dafür einsetzt, die Multiplex-Immunfluoreszenz so zugänglich und praktisch wie die routinemäßige Gewebeanalyse zu machen. Seine Reagenztechnologien sind darauf ausgelegt, Arbeitsabläufe in der räumlichen Biologie zu vereinfachen, die operative Komplexität zu reduzieren und es Laboren zu ermöglichen, sich auf biologische Fragestellungen statt auf das Assay-Management zu konzentrieren. Revolune unterstützt Forscher in den Bereichen Onkologie, translationale Medizin und biopharmazeutische Entwicklung mit skalierbaren Multiplex-Lösungen, die für reale Laborumgebungen entwickelt wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.revolune.com 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.