Outward Hound gibt H.I.G. Capital als neuen Mehrheitseigner bekannt, um die nächste Wachstumsphase voranzutreiben

09.07.2026

Die Übernahme verschafft zusätzliche Ressourcen, um die Produktinnovation voranzutreiben, Partnerschaften im Einzelhandel zu stärken und neue Möglichkeiten in verschiedenen Produktkategorien zu erschließen

CENTENNIAL, Colorado, 10. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Outward Hound (das „Unternehmen") gab heute bekannt, dass mit H.I.G. Capital verbundene Fonds die Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen übernommen haben. Die Übernahme verschafft Outward Hound zusätzliche Unterstützung, um seine Produktfamilie für Hunde und Katzen weiter auszubauen, die Produktinnovation voranzutreiben, die Partnerschaften mit Kunden zu vertiefen und neue Möglichkeiten in weiteren Produktkategorien zu erschließen.

Outward Hound logo

„Das ist ein aufregender Moment für das Unternehmen", sagte Jared Mosher, CEO von Outward Hound. „Die Unterstützung durch H.I.G. verschafft uns mehr Flexibilität, um in unsere Marken zu investieren, die Produktinnovation voranzutreiben und Wachstumschancen zu nutzen. Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, das weiter auszubauen, was Outward Hound für Tierhalter und Handelspartner so wertvoll macht: Unverwechselbare Marken, eine starke Produktentwicklung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen."

Vivek Jain, Geschäftsführer bei H.I.G. Capital, fügte hinzu: „Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Outward Hound und dem Führungsteam das Geschäft auszubauen und die sich bietenden Chancen zu nutzen."

Über Outward Hound

Outward Hound® ist ein preisgekrönter Innovator, Entwickler, Hersteller und Vertreiber von hochwertigem Spielzeug, Spielen, Ausrüstung, Fressnäpfen, Schlafplätzen und Leckerlis für Hunde und Katzen. Zu den Marken des Unternehmens zählen Outward Hound®, Best Friends by Sheri®, Catstages™, Wholesome Pride Pet Treats®, Nina Ottosson®, Planet Dog® und Pupstages®. Outward Hound® hat seinen Hauptsitz außerhalb von Denver in Centennial, Colorado. Weitere Informationen finden Sie auf OutwardHound.com und folgen Sie @OutwardHound auf Instagram.

Informationen zu H.I.G. Capital

H.I.G. ist eine weltweit führende Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar. Mit Hauptsitz in Miami und Niederlassungen in Atlanta, Boston, Chicago, Los Angeles, New York, San Francisco und Stamford in den Vereinigten Staaten sowie internationalen Partnerbüros in Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Paris, Bogotá, Rio de Janeiro, Dubai und Hongkong hat sich H.I.G. darauf spezialisiert, mittelständischen Unternehmen sowohl Fremd- als auch Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, wobei ein flexibler und operativ ausgerichteter Ansatz verfolgt wird, der auf Wertschöpfung abzielt. Seit der Gründung im Jahr 1993 hat H.I.G. weltweit in mehr als 400 Unternehmen investiert und diese betreut. Das aktuelle Portfolio der Gesellschaft umfasst mehr als 100 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 53 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen finden Sie auf der H.I.G.-Website unter hig.com.

Medienkontakt

Jared Mosher

CEO

E-Mail: Jared.Mosher@outwardhound.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.