Für die erste Produktionscharge sind Vorbestellungen möglich. Die neue Recheneinheit des Unternehmens aus Montreal verwandelt jede seiner IMUs in ein vollwertiges INS, wobei die Sensorfusion direkt auf der Platine erfolgt.
MONTREAL, 1. September 2026 /PRNewswire/ -- EUROCONTROL schätzt, dass mittlerweile bis zu 38 Prozent des europäischen Streckenflugverkehrs Regionen durchqueren, die regelmäßig von Funkfrequenzstörungen betroffen sind. Im Juli 2026 veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit die vierte Überarbeitung ihrer Leitlinien zu GNSS-Ausfällen und bezeichnete die Vorfälle als schwerwiegender und mit größeren Beeinträchtigungen verbunden als zuvor.
OSCPS Motion Sensing Inc., firmierend unter dem Namen OSCP, stellte heute NavigationGate vor, eine Recheneinheit für Trägheitsnavigationssysteme, die für Plattformen bestimmt ist, die auch dann ihre Position bestimmen müssen, wenn die Satellitenortung ausfällt. Für die erste Produktionscharge können nun Vorbestellungen aufgegeben werden.
NavigationGate macht aus einer OSCP-Trägheitsmesseinheit ein vollwertiges Trägheitsnavigationssystem. Es kombiniert Inertialdaten mit RTK-kompatiblem GNSS mit zwei Antennen sowie den kundeneigenen Hilfssensoren und gibt anschließend kontinuierlich Position, Geschwindigkeit sowie die Lage über CAN und RS422 aus. Die Fusion erfolgt auf der Platine und nicht auf dem Host-Computer.
„Unsere Kunden haben kein Problem mit den Sensoren. Sie haben ein Kontinuitätsproblem", sagte Kazem Zandi, Gründer und Geschäftsführer von OSCP. „NavigationGate schließt die Lücke, und zwar direkt auf der Platine."
NavigationGate lässt sich nahtlos in die MK2 IMU-Produktfamilie des Unternehmens integrieren und deckt mit dem photonischen MK2E2 die taktische Güteklasse und mit dem MK2Z die Navigationsgüteklasse ab.
In einem veröffentlichten Fahrversuch über 21 Minuten bei unterbundener Satellitenortung, bei dem die Navigation ausschließlich über das Gyroskop ohne Filter erfolgte, lag die photonische IMU von OSCP 5,7 Meter von der Referenzposition entfernt, während die Abweichung bei einer MEMS-Einheit mit identischer Sensorunterstützung 20,5 Meter betrug.
NavigationGate misst 75,5 × 58,5 × 30 mm und wird mit 12 bis 34 V betrieben. Eine OEM-Variante auf Platinenebene ist ebenfalls erhältlich. Es wird in Montreal entwickelt und hergestellt und unterliegt nicht den ITAR-Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf oscp.com.
INFORMATIONEN ZU OSCP
OSCPS Motion Sensing Inc., firmierend unter dem Namen OSCP, entwickelt und fertigt photonische Gyroskope und Trägheitsmesseinheiten. Das 2015 gegründete Unternehmen mit Sitz in Montreal, Québec, entwickelt Trägheitssensoren, die bei für MEMS typischen Abmessungen, Gewicht, Stromverbrauch und Kosten eine Genauigkeit der taktischen Güteklasse bieten und für die Navigation unter Bedingungen ausgelegt sind, in denen GNSS gestört, beeinträchtigt oder nicht verfügbar ist. Die Kunden des Unternehmens sind in den Bereichen Raumfahrt, Verteidigung, Schifffahrt und Unterwassertechnik, Schienenverkehr, Robotik sowie autonome Bodensysteme tätig. OSCP-Produkte werden in Kanada hergestellt und unterliegen nicht den ITAR-Bestimmungen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.