BREMEN, Deutschland, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Europäische Fußballfans bereiten sich auf den schlaflosesten Monat der Sportgeschichte vor. Der veröffentlichte Spielplan zeigt, dass das auf 104 Spiele erweiterte Turnier Millionen Fans zu einer strapaziösen „Nachtschicht" zwingen wird, da mehr als zwei Drittel der Spiele spät in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden beginnen.
Als Reaktion darauf tritt Jacobs nun als „Official Sponsor of Staying Awake" auf und startet eine eigene Kampagne, um die wahren Helden des Turniers zu unterstützen: die übermüdeten Fans, die mitten in der Nacht die Leidenschaft am Leben erhalten.
Betrachtet man den europäischen Sendeplan und definiert einen „späten Spielbeginn" als jeden Anpfiff zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr Ortszeit, wird die bittere Realität für das europäische Fernsehpublikum deutlich:
Schlaflose Nächte für Europas größte Duelle
Aufgrund der Zeitunterschiede werden hochkarätige Spiele und Lokalderbys zu Ritualen um Mitternacht oder nach Mitternacht. So werden beispielsweise einige mit Spannung erwartete Gruppenspiele im Vereinigten Königreich um 23:00 Uhr, in Mitteleuropa um Mitternacht (00:00 Uhr) und in Osteuropa um 01:00 Uhr angepfiffen.
Selbst Spiele am frühen Abend im Vereinigten Königreich, darunter England gegen Kroatien am 17. Juni (21:00 Uhr britischer Zeit), führen die Zuschauer in Mitteleuropa mit einem Anpfiff um 22:00 Uhr MEZ direkt in die späten Abendstunden, während Fans in Osteuropa um 23:00 Uhr einschalten müssen.
Je weiter das Turnier voranschreitet, desto mehr steht auf dem Spiel – und desto später wird es. Die K.-o.-Runden werden den Spielplan weiter nach hinten verschieben, wobei die Spiele in Mitteleuropa um 22:30 Uhr MEZ und in Osteuropa um 23:30 Uhr beginnen.
Die deutsche Mitternachtsschicht: Den deutschen Fußballfans steht ein anstrengender Monat bevor, mit 71 der 104 Turnierspiele (68,3 %), die nach 22:00 Uhr MEZ beginnen. Wichtige Spiele, darunter hochkarätige Gruppenspiele und die entscheidenden K.-o.-Runden, werden regelmäßig über Mitternacht hinausgehen. Da die deutsche Mannschaft für enorme TV-Einschaltquoten sorgt, dürften Millionen Berufstätige am Morgen nach späten Spieltagen erschöpft in den Arbeitstag starten.
Unterstützung für die Fans
Anstatt sich dem Schlaf geschlagen zu geben, tragen die Fans ihre Müdigkeit wie ein Ehrenabzeichen. Die Anstoßzeiten, die Seltenheit des Ereignisses und die Bedeutung der Nationalmannschaften werden Millionen Fans dazu bringen, sich auf lange Nächte mit Kaffee, Gruppenchats und Gesprächsstoff zum Angeben am nächsten Morgen einzulassen, um durch den Arbeitstag zu kommen.
„Die Fans sind die Lebensader des Fußballs, doch in diesem Jahr wird von ihnen verlangt, Doppelschichten zu schieben", sagte Fabienne Rollot, Marketingleiterin von JDE Peet's in Deutschland. „Wenn die eigene Nationalmannschaft um Mitternacht ein entscheidendes Spiel bestreitet, ist Schlafengehen einfach keine Option. Deshalb ist Jacobs stolz darauf, in diesem Sommer die Fans und die Momente zu feiern, die sie zusammenbringen. Wir sind nicht hier, um Spiele oder Spieler auf dem Platz zu unterstützen; wir unterstützen die Fans auf dem Sofa und sorgen dafür, dass sie um 1:00 Uhr morgens noch die Energie haben, vor dem Fernseher lautstark mitzufiebern und es am nächsten Tag trotzdem zur Arbeit zu schaffen."
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.