BEIJING, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Hi3D, die All-in-One-Plattform für die Erstellung von 3D-Modellen mittels KI, gibt die Einführung von Hi3D V3.0 bekannt, dem ersten kommerziell erhältlichen KI-3D-Modell mit einer Voxelauflösung von 2048³.
Damit jeder die hochauflösenden Funktionen von Hi3D V3.0 erleben kann, bietet Hi3D vom 19. August 2026 bis zum 20. August 2026 einen kostenlosen 48-stündigen Zugang zu V3.0 auf Hi3D an, wobei Jahresabonnements mit 70 % Rabatt erhältlich sind.
Dreifache Verbesserung
Hochauflösende 2048³-Voxel-Auflösung
Mit einer Voxelauflösung von 2048³ bewahrt Hi3D V3.0 selbst bei extremen Zoomstufen feine Strukturen und sorgt so für scharfe Details ohne die bei niedrigeren Auflösungen auftretenden Verschmelzungen und Glättungen.
Dank der verbesserten Rekonstruktion kann Hi3D V3.0 kleine, benachbarte Komponenten separat und ohne Verschmelzung aufbauen, flache Gravuren und Oberflächenreliefs erfassen sowie schwierige Strukturen wie dünne Wände und freitragende Überhänge erstellen.
Umfassende strukturelle Integration
Das fortschrittliche räumliche Denkvermögen von Hi3D V3.0 führt zu präziser Geometrie und struktureller Genauigkeit aus jedem Blickwinkel, einschließlich verdeckter Bereiche und sich überschneidender Objekte, wodurch stabile, abgestützte Strukturen in der Rück- und Seitenansicht erzielt werden.
Eine Textur-Obergrenze von 8K-Auflösung
Die Texturausgabe wird dank des von Hi3D selbst entwickelten UV-Vervollständigungsalgorithmus auf eine maximale Auflösung von 8K erhöht. Das bedeutet klarere Musterkanten, sanftere Farbübergänge und feinere Verzierungen.
Hi3D bietet außerdem:
Ein umfassendes Upgrade auf branchenübergreifende Standards
Unzählige Bereiche nutzen hochauflösende 3D-Assets – 3D-Druck, Spiele und Film, digitale Kunst, Schmuck und Mode, Industriedesign, Tourismus und Bildung sowie viele weitere. Hi3D löst mehr als nur einen einzelnen Schritt in einer Branche. Indem es die Modellierungsfähigkeiten aus verschiedenen Blickwinkeln vorantreibt, senkt es die Hürden für hochwertige 3D-Inhalte auf breiter Front und überbrückt die Lücke zwischen KI-Generierung und Endproduktion.
48-Stunden-Launch-Fenster
Informationen zu Hi3D
Hi3D ist eine All-in-One-Plattform für die KI-gestützte 3D-Erstellung.
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.