GUANGZHOU, China, 10. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Im ersten Halbjahr 2026 haben sich der Auslandsabsatz von GAC im Großhandel und die Einzelhandelsverkäufe an Endkunden gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Die Gesamtexporte beliefen sich auf 121.483 Fahrzeuge und erreichten damit nahezu das gesamte Exportvolumen des Vorjahres. Der beeindruckende Anstieg um 132 Prozent gegenüber dem Vorjahr markiert einen bedeutenden Entwicklungssprung.

In Nord- und Südamerika erzielte Mexiko von Januar bis Mai herausragende Ergebnisse: Der AION ES und der AION UT schafften es in die Top Ten der meistverkauften batterieelektrischen New Energy Vehicles. Der AION UT belegte auf dem Markt für reine Elektrofahrzeuge im B-Segment den dritten Platz, der AION ES im entsprechenden C-Segment den zweiten Platz. Der bolivianische Markt verzeichnete hervorragende Ergebnisse, da die Marke GAC bereits seit mehreren Monaten in Folge den Titel der meistverkauften chinesischen Pkw-Marke in Bolivien verteidigt. In Brasilien stieg der Absatz im Juni gegenüber dem Vormonat um 1.129 Prozent und gegenüber dem Vorjahresmonat um 24 Prozent. In Kolumbien stieg der Absatz im Juni gegenüber dem Vormonat um 804 Prozent und gegenüber dem Vorjahresmonat um 21 Prozent. Uruguay verzeichnete Zuwächse von 66 beziehungsweise 254 Prozent, während der Absatz in Paraguay gegenüber dem Vormonat um 469 Prozent zunahm. Darüber hinaus stiegen die Einzelhandelsverkäufe an Endkunden in lateinamerikanischen Märkten, darunter Costa Rica und Venezuela, im Mai gegenüber dem Vorjahresmonat um 733 beziehungsweise 223 Prozent. In Uruguay zählt GAC zu den fünf führenden Elektrofahrzeugmarken.
Im asiatisch-pazifischen Raum belegte GAC im April in der Sonderverwaltungszone Hongkong den ersten Platz unter den Elektro-Pkw für Privatkunden. Der kumulierte Marktanteil von Januar bis Mai lag bei über 11 Prozent. Der Absatz in Singapur stieg im Juni gegenüber dem Vormonat um 77 Prozent und gegenüber dem Vorjahresmonat um 30 Prozent. Bereits im April hatte GAC mit einem Marktanteil von nahezu 7 Prozent den zweiten Platz unter den lokalen Herstellern batterieelektrischer Fahrzeuge belegt. In Thailand stieg der Absatz im Juni gegenüber dem Vormonat um 207 Prozent und gegenüber dem Vorjahresmonat um 15 Prozent. Im Segment der Elektrotaxis behauptete GAC seine unangefochtene Marktführerschaft. Zudem stieg der Absatz im April in Malaysia gegenüber dem Vorjahresmonat um 900 Prozent und in Indonesien um 338 Prozent. In Kambodscha zählt GAC weiterhin zu den drei führenden chinesischen Automarken.
Im Nahen Osten und in Afrika stieg der Absatz in Côte d'Ivoire im Juni gegenüber dem Vormonat um 233 Prozent und gegenüber dem Vorjahresmonat um 33 Prozent. In Äthiopien betrugen die entsprechenden Zuwächse 510 beziehungsweise 118 Prozent. Die Einzelhandelsverkäufe an Endkunden im Libanon stiegen im Mai gegenüber dem Vorjahresmonat um 50 Prozent. Der EMZOOM belegte im lokalen B-Segment für SUVs den ersten Platz. Der Irak, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate verzeichneten allesamt ein dreistelliges Wachstum.
Weitere Informationen zu GAC finden Sie auf: https://www.gacgroup.com/en. Folgen Sie uns in den sozialen Medien.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.