Das neue Zentrum wird die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Effizienz der Lieferkette und die Reaktionsfähigkeit des Kundendienstes auf den internationalen Märkten von Farizon verbessern
HANGZHOU, China, 18. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Farizon New Energy Commercial Vehicle Group hat ihr globales Ersatzteil-Vertriebszentrum eröffnet und damit die internationale After-Sales-Infrastruktur des Unternehmens erweitert sowie die Unterstützung für Kunden und Vertriebspartner weltweit gestärkt. An der Eröffnung nahmen Vertreter der internationalen Geschäfts-, Lieferketten- und Betriebsteams von Farizon sowie Führungskräfte aus den Bereichen Logistik, Auslieferung und Ersatzteilversorgung der Geely Auto Group teil.
Das neue Zentrum wird die Ersatzteilressourcen über alle internationalen Standorte von Farizon hinweg koordinieren und so dazu beitragen, die Bestandsverwaltung zu verbessern, Lieferzeiten zu verkürzen und die Zuverlässigkeit der Ersatzteilversorgung zu erhöhen. Es wird zudem eine schnellere Reaktion auf lokale Marktanforderungen ermöglichen, während Farizon seine Präsenz auf den ausländischen Nutzfahrzeugmärkten weiter ausbaut.
Im Rahmen der globalen Strategie „One Geely" greift das Zentrum zudem auf die Logistik-, Lager- und Lieferkettenkapazitäten zurück, die im gesamten Automobilgeschäft von Geely zur Verfügung stehen. Diese Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsbereichen für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz, die betrieblichen Standards und die Koordination innerhalb des internationalen Servicenetzwerks zu verbessern.
Eine zuverlässige Ersatzteilverfügbarkeit ist für Betreiber von Nutzfahrzeugen von besonderer Bedeutung, da sich die Betriebszeit der Fahrzeuge direkt auf die Unternehmensproduktivität und die Betriebskosten auswirkt. Durch den Ausbau seiner weltweiten Vertriebskapazitäten für Ersatzteile möchte Farizon seinen Kunden während des gesamten Fahrzeuglebenszyklus eine noch beständigere Betreuung bieten.
„Die Eröffnung des globalen Ersatzteilvertriebszentrums ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer internationalen Kundendienstkapazitäten", sagte Cook Xue, CEO von Farizon Auto International. „Im Zuge des Wachstums unseres weltweiten Geschäfts investieren wir weiterhin in die Infrastruktur, die erforderlich ist, um zuverlässige, reaktionsschnelle und lokal angepasste Kundendienstleistungen anzubieten." Farizon plant, sein globales Servicenetzwerk entsprechend den Bedürfnissen von Flottenkunden, Vertriebspartnern und Servicepartnern weiter auszubauen. Das Ziel des Unternehmens besteht darin, die Betriebsverfügbarkeit der Fahrzeuge zu verbessern, das Kundenerlebnis zu optimieren und im Zuge der Ausweitung seiner internationalen Geschäftstätigkeit einen skalierbaren Kundendienst anzubieten.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.