Die XCMG Group und ZF gründen ein Joint Venture für Landmaschinen

05.06.2026

Die Partnerschaft verbindet das Know-how von XCMG im Bereich Landmaschinen mit der Powershift-Getriebetechnologie von ZF

FRIEDRICHSHAFEN, Deutschland, 5. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Xuzhou Construction Machinery Group (XCMG Group) und die ZF Friedrichshafen AG (ZF) unterzeichneten am 2. Juni in Friedrichshafen einen Joint-Venture-Vertrag. Die Partnerschaft zielt darauf ab, maßgeschneiderte Lösungen für den chinesischen Landmaschinenmarkt anzubieten und die Innovation im Bereich der Agrartechnologie in China voranzutreiben.

XCMG Group and ZF Establish Agricultural Machinery Joint Venture

Im Rahmen der Vereinbarung werden die Parteien die ZF (Xuzhou) Machinery Co., Ltd. mit Sitz in der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone Xuzhou (XETDZ) in der Provinz Jiangsu gründen. Diese Vereinbarung stellt einen bedeutenden Meilenstein bei der Stärkung der Partnerschaft zwischen den beiden Unternehmen und dem Ausbau ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Landtechnik dar.

„Chinas Landmaschinenbranche verlagert sich hin zu größeren, fortschrittlicheren und intelligenteren Maschinen, während die Powershift-Getriebetechnologie für Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen in eine entscheidende Wachstumsphase eintritt", sagte Yang Dongsheng, Vorsitzender der XCMG Group und von XCMG Machinery.

„Wir werden diese Zusammenarbeit mit einem offenen und pragmatischen Ansatz vorantreiben und dabei auf den Stärken von XCMG im Bereich hochwertiger Landmaschinen sowie auf dem Know-how von ZF in der Powershift-Technologie aufbauen. Gemeinsam mit ZF wollen wir global wettbewerbsfähige Lösungen für den Markt für hochwertige Landmaschinen entwickeln und Chinas heimische Landmaschinenindustrie stärken", fügte Yang hinzu.

ZF (Xuzhou) wird globale Technologiestandards mit auf den chinesischen Markt zugeschnittenen Lösungen kombinieren und sich auf die Produktion fortschrittlicher Powershift-Getriebesysteme für landwirtschaftliche Anwendungen konzentrieren. Beide Parteien planen die Entwicklung neuer Komponenten und integrierter Systemlösungen, die zur Modernisierung der chinesischen Landmaschinenindustrie beitragen und gleichzeitig deren Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten stärken.

Andreas Moser, Mitglied des Vorstands von ZF, hob in seinem Kommentar zur Vereinbarung die strategische Bedeutung Chinas für die langfristigen Wachstumspläne von ZF hervor.

Er wies darauf hin, dass die viereinhalb Jahrzehnte währende Geschäftstätigkeit von ZF in China sowohl das langjährige Engagement des Unternehmens auf diesem Markt als auch seine Investitionen in lokale Innovationen widerspiegeln. Das neue Joint Venture, so sagte er, werde die lokale Produktion fortschrittlicher Powershift-Getriebetechnologien ausweiten und die Entwicklung der nächsten Generation von Hochleistungs-Landmaschinen unterstützen.

ZF ist ein globales Technologieunternehmen, das Mobilitätsprodukte und -systeme für Pkw, Nutzfahrzeuge und industrielle Anwendungen anbietet. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Effizienz, der Reduzierung von Emissionen, der Steigerung der Umweltverträglichkeit und der Erhöhung der Fahrzeugsicherheit. Über den Automobilbereich hinaus bedient ZF mit seinen Antriebs-, Antriebs- und Prüftechnologien die Baumaschinen-, Landmaschinen-, Windenergie-, Schiffsantriebs- und Schienenindustrie.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.