TYSONS CORNER, Va. und PETAH TIKVA, Israel, 5. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Cellebrite DI Ltd. (NASDAQ: CLBT), ein weltweit führender Anbieter von KI-gestützten Lösungen für digitale Ermittlungen und Informationsgewinnung im öffentlichen und privaten Sektor, gab heute bekannt, dass das Unternehmen plant, am 10. Juni 2026 an zwei bevorstehenden Investorenveranstaltungen teilzunehmen.

Datum: | 10. Juni 2026 |
Veranstaltung: | Cellebrite AI Technology Talk |
Überblick: | Ein tiefer Einblick in die KI bei Cellebrite – von der Schwachstellenforschung über den internen Einsatz bis hin zur |
Uhrzeit der Präsentation: | 9:00 Uhr ET |
Format: | Webcast |
Veranstaltungs-URL: | https://investors.cellebrite.com/events/event-details/cellebrite-technology-talk |
Webcast-URL: | https://jp-morgan-tech-talk-with-cellebrite-management-oe-live-jun-2026.open-exchange.net/ |
Moderiert von: | Brian Essex, CFA, Executive Director, J.P. Morgan |
Führungskräfte von Cellebrite: | Shiven Ramji, Präsident, Produkte und Technologie Christopher Wade, Chief Technology Officer Evyatar Ramot, Leiter der KI-Innovation |
Datum: | 10. Juni 2026 |
Konferenz: | Mizuho Technology Conference 2026 |
Uhrzeit der Präsentation: | 11:15 Uhr ET |
Format: | Kamingespräch |
Veranstaltungs-URL: | https://investors.cellebrite.com/events/event-details/mizuho-technology-conference-2026 |
Webcast-URL: | |
Führungskräfte von Cellebrite: | David Barter, Chief Financial Officer Andrew Kramer, Vice President, Investor Relations & Finanzwesen |
Informationen zu Cellebrite
Das Unternehmen Cellebrite (Nasdaq: CLBT) hat es sich zur Aufgabe gemacht, als weltweit führender Anbieter von digitalen Ermittlungs- und Aufklärungslösungen Gemeinschaften, Nationen und Unternehmen zu schützen. Mehr als 7000 Strafverfolgungsbehörden, Verteidigungs- und Geheimdienstorganisationen sowie Unternehmen weltweit vertrauen auf das KI-gestützte Softwareportfolio von Cellebrite, um forensisch fundierte digitale Daten besser zugänglich und verwertbar zu machen. Die Technologie von Cellebrite ermöglicht Kunden, nahezu 3 Millionen rechtlich genehmigte Ermittlungen pro Jahr zu beschleunigen, die Sicherheit des Staates zu verbessern, die betriebliche Effektivität und Effizienz zu steigern sowie fortschrittliche mobile Analyse und Anwendungssicherheit zu leisten. Die Technologie von Cellebrite ist in der Cloud, vor Ort sowie in hybriden Einsatzumgebungen verfügbar und versetzt Kunden auf der ganzen Welt in die Lage, ihre Missionen voranzutreiben, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen sowie den Datenschutz zu gewährleisten. Wenn Sie mehr erfahren möchten, besuchen Sie uns auf www.cellebrite.com und https://investors.cellebrite.com und suchen Sie uns in den sozialen Medien unter @Cellebrite.
Investors Relations
Andrew Kramer
Vice President, Investor Relations & Treasury
investors@cellebrite.com
+1 973.206.7760
Medien
Victor Cooper
Sr. Director of Corporate Communications + Content Operations
Victor.cooper@cellebrite.com
+1 404.804.5910
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.