Präsentation von Uhrenmodellen und einer einzigartigen virtuellen G-SHOCK-Welt
TOKIO, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Casio Computer Co., Ltd. gab heute bekannt, dass das Unternehmen im Rahmen des Projekts VIRTUAL G-SHOCK Inhalte auf der immersiven Gaming- und Kreativplattform Roblox anbieten wird.

Casio wird auf Roblox, einer immersiven Gaming- und Kreativplattform mit weltweit mehr als 150 Millionen täglich aktiven Nutzern (DAUs), die besonders bei jüngeren Nutzern beliebt ist, Avatar-Artikel anbieten, die ikonische G-SHOCK-Uhren nachbilden.
Um den Nutzern zu helfen, ihren eigenen Stil auf Roblox zum Ausdruck zu bringen – wo sie ihre Avatare individuell gestalten und sich modisch austoben können – bietet Casio 12 Uhren-Artikel an. Die Nutzer können ihr Lieblingsmodell aus einer Vielzahl von Farben auswählen und sich daran erfreuen, die G-SHOCK-Uhr zu finden, die zu ihrem Stil passt – selbst in einer virtuellen Welt.
Casio wird „Challenge the Skate Obby: G-SHOCK" starten, eine einzigartige Welt, in der Spieler in das G-SHOCK-Universum eintauchen können, indem sie ein Skateboard-Hindernisrennen bestreiten. Basierend auf dem bei jüngeren Nutzern beliebten Roblox-Obby-Spielformat ermöglicht diese Welt den Spielern, sich immer wieder neuen Herausforderungen zu stellen, während sie Hindernisse überwinden.
Vom 15. Juli bis zum 2. August (UTC) findet ein spezielles Launch-Event statt.

Übersicht über die G-SHOCK-Modelle
Auf Roblox werden Avatar-Uhrenartikel erhältlich sein, die die legendären G-SHOCK-Modelle DW-5600 und GA-2100 nachbilden. Jedes Modell ist in sechs Farbvarianten erhältlich, insgesamt also 12 Artikel. Nutzer können ganz einfach zwischen den Uhrenartikeln wechseln, um sie an ihren Avatar anzupassen.
Die Uhrenartikel verfügen außerdem über eine Funktion, die Spezialeffekte auslöst, wenn sie im Spiel „Challenge the Skate Obby: G-SHOCK" getragen werden.
Start: 15. Juli (Mi), 3:00 Uhr, UTC
https://www.roblox.com/catalog?Category=1&CreatorName=G-SHOCK&CreatorType=Group
Überblick über Challenge the Skate Obby: G-SHOCK
„Challenge the Skate Obby: G-SHOCK" ist ein Hindernisrennen, das sich um das Skateboarden dreht – eine Ikone der Straßenkultur. Inspiriert von den Haltbarkeitstests der echten G-SHOCK-Qualitätsprüfung, fordert der Parcours die Spieler dazu heraus, auf dem Weg ins Ziel eine Reihe von Hindernissen zu überwinden.
Start: 15. Juli (Mi), 3:00 Uhr, UTC
https://www.roblox.com/games/116152135419003/Challenge-the-Skate-Obby-G-SHOCK
Spezielle Website
https://gshock.casio.com/intl/virtual/roblox/
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3005673/image1.jpg
Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3005674/PRN__Roblox.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/casio-bringt-neue-g-shock-markenerlebnisse-fur-junge-menschen-auf-roblox-302823822.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.