WIEN, 5. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Während Europa auf einen entscheidenden Moment für die Branche der digitalen Vermögenswerte zusteuert, baut Bybit EU seine langfristige Präsenz in Europa im Vorfeld des Endes der Übergangsfrist für die Richtlinie über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCAR) am 1. Juli 2026 weiter aus.
Die Umsetzung der MiCAR-Richtlinie stellt eine der bedeutendsten regulatorischen Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Kryptoindustrie dar und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Asset-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Mit dem Ende der Übergangsphase wird erwartet, dass nicht zugelassene Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) ihre Abwicklungsprozesse gemäß den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) abschließen, was den Wandel des Marktes hin zu regulierten und lokal angepassten Plattformen beschleunigen wird.
Der europäische Kryptomarkt tritt in eine neue Phase ein – eine Phase, die zunehmend von Transparenz, operativer Widerstandsfähigkeit und regulatorischer Klarheit geprägt ist. Mit zunehmender Reife der Branche suchen Nutzer nicht nur nach Zugang zu digitalen Vermögenswerten, sondern auch nach Plattformen, die für den Betrieb innerhalb des sich weiterentwickelnden europäischen Rahmens ausgelegt sind.
Die Bybit EU GmbH operiert unter einer von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilten MiCAR-Lizenz und hat ihren Hauptsitz in Wien, von wo aus sie Nutzer im gesamten EWR über eine eigene europäische Struktur bedient.
„Europa legt den Grundstein für ein ausgereifteres und nachhaltigeres Ökosystem für digitale Vermögenswerte", sagte sagte Mazurka Zeng, CEO von Bybit EU. „Im Zuge des MiCAR-Übergangs legen Nutzer zunehmend Wert auf Klarheit, Kontinuität und Plattformen, die mit Blick auf langfristige regulatorische Konformität konzipiert wurden. Bybit EU wurde gegründet, um diese Zukunft zu unterstützen und europäischen Nutzern ein vertrauenswürdiges Umfeld zu bieten, das den sich entwickelnden Standards der Region entspricht."
Das Unternehmen wies darauf hin, dass in der nächsten Phase des europäischen Marktes voraussichtlich größerer Wert auf regulatorische Bereitschaft, lokale Geschäftstätigkeit, institutionelle Glaubwürdigkeit und Nutzerschutz gelegt wird – Faktoren, die für die Bewertung von Plattformen für digitale Vermögenswerte durch die Nutzer zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Als Teil seiner umfassenderen europäischen Strategie baut Bybit EU seine regionale Präsenz durch Compliance-orientierte Aktivitäten, lokale Partnerschaften, Bildungsinitiativen und langfristiges Engagement im Ökosystem im gesamten EWR weiter aus.
Das Unternehmen möchte zudem dazu beitragen, das Bewusstsein der Branche für MiCAR und die Auswirkungen des Übergangs Europas zu einem stärker harmonisierten regulatorischen Umfeld für digitale Vermögenswerte zu schärfen.
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Informationen zu Bybit EU
Bybit EU GmbH ist ein österreichischer Krypto-Asset-Dienstleister (CASP), der in Österreich unter der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) zugelassen ist. Bybit EU betreut Kunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – mit Ausnahme von Malta – über die Plattform bybit.eu.
Bybit EU GmbH ist berechtigt, die folgenden Dienste anzubieten:
Bybit EU GmbH ist weder Betreiber einer Handelsplattform für Kryptowerte noch erbringt das Unternehmen Anlageberatung.
Medienkontakt: press@bybit.eu
Haftungsausschluss: Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf digitaler Vermögenswerte dar. Die hier erwähnten Produkte und Dienstleistungen unterliegen den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen und Vorschriften und sind möglicherweise in bestimmten Regionen nicht verfügbar.
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Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.