NORWALK, Connecticut, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- (NYSE: BMNR; BMNP) Bitmine Immersion Technologies, Inc. („Bitmine" oder das „Unternehmen") gab heute bekannt, dass sein Vorstand siebzehn Bardividenden auf die 9,50 %-igen unbefristeten Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens (die „Vorzugsaktien der Serie A") beschlossen hat, die an der New Yorker Börse unter dem Börsenkürzel „BMNP" notiert sind.
Die Dividenden werden gemäß den Bestimmungen der „Certificate of Designations" für die Vorzugsaktien der Serie A in bar ausgezahlt. Die Stichtage, Auszahlungstermine und Beträge pro Aktie für die einzelnen Dividenden sind nachstehend aufgeführt:
Div # | Stichtag | Zahlungsdatum | Betrag pro Aktie |
12 | Di, 25. Aug. 2026 | Fr, 4. Sep. 2026 | 0,1583 USD |
13 | Di, 1. Sep. 2026 | Fr, 11. Sep. 2026 | 0,1847 USD |
14 | Di, 8. Sep. 2026 | Fr, 18. Sep. 2026 | 0,1847 USD |
15 | Di, 15. Sep. 2026 | Fr, 25. Sep. 2026 | 0,1847 USD |
16 | Di, 22. Sep. 2026 | Fr., 2. Okt. 2026 | 0,1847 USD |
17 | Di, 29. Sep. 2026 | Fr., 9. Okt. 2026 | 0,1847 USD |
18 | Di, 6. Okt. 2026 | Fr, 16. Okt. 2026 | 0,1847 USD |
19 | Di, 13. Okt. 2026 | Fr, 23. Okt. 2026 | 0,1847 USD |
20 | Di, 20. Okt. 2026 | Fr, 30. Okt. 2026 | 0,1847 USD |
21 | Di, 27. Okt. 2026 | Fr, 6. Nov. 2026 | 0,1583 USD |
22 | Di, 3. Nov. 2026 | Fr, 13. Nov. 2026 | 0,1847 USD |
23 | Di, 10. Nov. 2026 | Fr, 20. Nov. 2026 | 0,1847 USD |
24 | Di, 17. Nov. 2026 | Fr, 27. Nov. 2026 | 0,1847 USD |
25 | Di, 24. Nov. 2026 | Fr, 4. Dez. 2026 | 0,1847 USD |
26 | Di, 1. Dez. 2026 | Fr, 11. Dez. 2026 | 0,1847 USD |
27 | Di, 8. Dez. 2026 | Fr., 18. Dez. 2026 | 0,1847 USD |
28 | Fr, 18. Dez. 2026 | Mo, 28. Dez. 2026 | 0,2639 USD |
Informationen zu Bitmine
Bitmine Immersion Technologies, Inc. (NYSE: BMNR) und seine Tochtergesellschaften („Bitmine" oder das „Unternehmen") sind ein Infrastrukturunternehmen im Bereich der Blockchain-Technologie, das in den Bereichen institutionelle Staking- und Validierungsdienste für digitale Vermögenswerte, Bitcoin-Mining sowie strategisches Management digitaler Vermögenswerte tätig ist. Als weltweit führendes Ethereum-Treasury-Unternehmen setzt es eine innovative Strategie für digitale Vermögenswerte für institutionelle Anleger und Teilnehmer am öffentlichen Markt um. Das Unternehmen stellt eine Staking- und Validierungsinfrastruktur auf institutionellem Niveau bereit – über die es Staking-Prämien und Validierungserträge erzielt – und betreibt darüber hinaus Bitcoin-Mining-Aktivitäten. Bitmine hält digitale Vermögenswerte strategisch und erzielt Erträge aus diesen Beständen, um Liquidität und Kapitalbildung zu unterstützen. Seit 2025 hat das Unternehmen seine Kapazitäten im Bereich der Blockchain-Infrastruktur ausgebaut, unter anderem durch die Entwicklung und Einführung von MAVAN, seiner Plattform für institutionelles Staking und Validierung. Zu den Aktivitäten des Unternehmens gehören darüber hinaus Investitionen in Blockchain-Projekte in der Frühphase („Moonshot"-Investitionen) sowie ergänzende Dienstleistungen in den Bereichen Mining, Hosting und Beratung.
Weitere Informationen finden Sie auf X:
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https://x.com/fundstrat
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 sind. Die Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht rein historischer Natur sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „erwartet", „plant", „prognostiziert", „beabsichtigt", „glaubt", „geht davon aus", „schätzt" und ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Dieses Dokument enthält ausdrücklich zukunftsgerichtete Aussagen bezüglich der Dividendenzahlungen des Unternehmens auf die Vorzugsaktien der Serie A. Bei der Bewertung dieser zukunftsgerichteten Aussagen sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, darunter: die Fähigkeit von Bitmine, sein laufendes Geschäft, die Treasury-Aktivitäten im Zusammenhang mit Ethereum sowie geplante zukünftige Geschäftsvorhaben zu finanzieren; Marktbedingungen, die den Handelspreis der Stammaktien und der Vorzugsaktien der Serie A des Unternehmens beeinflussen; regulatorische Entwicklungen im Bereich digitaler Vermögenswerte, einschließlich der endgültigen Verabschiedung und Umsetzung anhängiger Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen der SEC; die Volatilität und Unvorhersehbarkeit der Preise digitaler Vermögenswerte; die Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit der Staking-Aktivitäten des Unternehmens; sowie der zukünftige Wert von Bitcoin und Ethereum. Die tatsächlichen künftigen Entwicklungen und Ergebnisse können wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Angaben abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zahlreichen Bedingungen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Bitmine liegen, einschließlich derjenigen, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Formulars 10-K von Bitmine aufgeführt sind, das am 21. November 2025 bei der SEC eingereicht wurde, sowie allen anderen bei der SEC eingereichten Unterlagen, die von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden. Kopien der von Bitmine bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auf der Website der SEC, www.sec.gov, verfügbar. Bitmine übernimmt keine Verpflichtung, diese Aussagen bei Überarbeitungen oder Änderungen nach dem Datum dieser Mitteilung zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.