BioAge Labs, Partner von HitGen, verabreicht erste Dosis an Teilnehmer der Phase-2-Studie zu BGE-102, einem neuartigen oralen NLRP3-Inhibitor zur Senkung des kardiovaskulären Risikos

14.07.2026

CHENGDU, China, 14. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Das an der Shanghai Stock Exchange notierte Unternehmen HitGen Inc. („HitGen", SSE: 688222.SH) gratuliert seinem Partner BioAge Labs, Inc. („BioAge", NASDAQ: BIOA), einem biopharmazeutischen Unternehmen im klinischen Stadium, das therapeutische Produktkandidaten für kardiometabolische Erkrankungen entwickelt, indem es die Biologie des menschlichen Alterns ins Visier nimmt, zur Verabreichung der ersten Dosis an einen Teilnehmer im Rahmen von QUELL-CV, einer klinischen Phase-2-Proof-of-Concept-Studie zu BGE-102, einem wirksamen, strukturell neuartigen, oral verabreichbaren und in das Gehirn durchdringenden niedermolekularen NLRP3-Inhibitor.

BGE-102 wurde aus einer Hit-Verbindung entwickelt, die mithilfe der branchenführenden DEL-Technologieplattform (DNA-Encoded Library) von HitGen identifiziert wurde. Es wird als einmal täglich oral einzunehmendes Medikament entwickelt, wobei die Senkung des kardiovaskulären Risikos die Hauptindikation darstellt. Die von BioAge vorgelegten Ergebnisse der Phase-1-Studie positionieren BGE-102 als potenziellen „Best-in-Class"-NLRP3-Inhibitor, der bei einer gut verträglichen, einmal täglich oral verabreichten Dosis eine deutliche Senkung des hsCRP-Werts bewirkt. QUELL-CV ist eine randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Phase-2-Proof-of-Concept-Studie zur Dosisfindung, in der BGE-102 bei Teilnehmern mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko untersucht wird; die Studie soll Aufschluss über die optimale Dosisfindung für die Phase 3 und den weiteren Weg von BGE-102 bei kardiovaskulären Erkrankungen geben. Die Topline-Daten werden für die zweite Hälfte des Jahres 2026 erwartet.

„Wir freuen uns sehr, dass BGE-102 den Meilenstein der Phase 2 erreicht hat", sagte Dr. Jin Li, Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer von HitGen Inc. „Dieser Erfolg unterstreicht nicht nur die Leistungsfähigkeit unserer DEL-Plattform bei der Entwicklung neuartiger niedermolekularer Leitstrukturen gegen anspruchsvolle Zielmoleküle, sondern hebt auch die Stärke unseres Kooperationsmodells mit BioAge hervor. Wir freuen uns darauf, unsere Partnerschaft fortzusetzen und die weitere Entwicklung dieses vielversprechenden Wirkstoffkandidaten zu verfolgen."

„Das Erreichen der Phase 2 ist ein wichtiger Meilenstein für BGE-102 und für unsere Zusammenarbeit mit HitGen", sagte Dr. Kristen Fortney, CEO und Mitbegründerin von BioAge. „Die DEL-Plattform von HitGen hat uns dabei geholfen, strukturell neuartige NLRP3-Inhibitor-Hits zu identifizieren. Unser Team für medizinische Chemie hat diese Treffer zu BGE-102 weiterentwickelt – einem oral verabreichbaren, in das Gehirn dringenden Molekül, das an eine neuartige NLRP3-Bindungsstelle bindet und in unserer Phase-1-Studie zu einer deutlichen Senkung des hsCRP-Werts führte. Wir freuen uns darauf, unsere Zusammenarbeit mit HitGen fortzusetzen, um neue Ansatzpunkte gegen weitere Zielmoleküle in unserer Pipeline zu identifizieren."

HitGen hat eine einzigartige Forschungsplattform etabliert, die der globalen Pharmaindustrie therapeutische Moleküle und neuartige Werkzeugmoleküle liefert. Bis Ende 2025 hat das Unternehmen weltweit mit über 600 Kunden zusammengearbeitet und zu Tausenden ihrer innovativen Arzneimittelentwicklungsprojekte beigetragen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.