LUGANO, Schweiz, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- BE OPEN hat die Gewinner des Publikums- und des Gründerpreises im Rahmen von „DESIGN EQUALITY with Innovation", bekannt gegeben – dem 7. internationalen Wettbewerb des auf die SDGs ausgerichteten Programms. Das mehrjährige Programm richtet sich an Studierende und Absolventen und soll junge Kreative dazu anregen, innovative Lösungen für eine prosperierende und nachhaltige Zukunft zu entwickeln.
Der Start von unter dem Motto „Design Equality" im Jahr 2025 markierte den 30. Jahrestagder Pekinger Erklärung, die 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz von allen 189 UN-Mitgliedstaaten angenommen wurde. Darin werden strategische Ziele und Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter festgelegt. BE OPEN schloss sich dieser Initiative an, indem es den Wettbewerb 2025/2026 der Erreichung des SDG Nr. 5 widmete und Lösungen förderte, die die Gleichstellung der Geschlechter befürworten und vorantreiben, den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht werden und Frauen als Innovatorinnen und Unternehmerinnen unterstützen.
Elena Baturina, Gründerin von BE OPEN, eine internationale Unternehmerin und selbst engagierte Förderin von Innovation, äußerte sich zum Abschluss des Wettbewerbs: „Seit nunmehr sieben Jahren in Folge setzt sich BE OPEN für die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung ein, indem es junge Menschen weltweit dazu ermutigt, ihre kreativen und intellektuellen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, indem sie sich Herausforderungen stellen, die für die gesamte Menschheit von entscheidender Bedeutung sind. Jedes Jahr erhalten wir Hunderte von bemerkenswerten, aufschlussreichen und einfallsreichen Einsendungen. Dieser kontinuierliche Einsatz bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass die Ausbildung und Inspiration junger Menschen der effektivste Weg zu einem wirksamen Wandel ist. Unsere Aufgabe ist es, eine Generation heranzubilden, die in der Lage ist, zukünftige Herausforderungen durch Kreativität, Wissensaustausch und Zusammenarbeit zu bewältigen."
Um dieses Engagement zu unterstützen, geht der von Elena Baturina persönlich gestiftete „Founder's Choice Prize" in Höhe von 3.000 Euro an Ellena Vianne, Tria Indah Lestari, Farida Doa Valentina und Adnan Hasyim Wibowo von der Universitas Indonesia für das „Roots Menstrual Care System". Roots ist ein nachhaltiges System zur Menstruationshygiene, das für die indigene Gemeinschaft der Orang Rimba im Bukit-Duabelas-Nationalpark auf Sumatra entwickelt wurde. Das Projekt wurde speziell für die Bedingungen im tropischen Regenwald konzipiert und verbindet biologisch abbaubare Menstruationsprodukte aus lokal gewonnenen Naturmaterialien mit von Frauen geführten Wirtschaftsmodellen und einer kulturell verankerten Gesundheitsaufklärung.
BE OPEN bedankt sich zudem bei allen, die für die Projekte gestimmt und dabei geholfen haben, die Preisträger des mit 2.000 Euro dotierten Publikumspreises zu ermitteln – Akshat Shah, Harshavi Patel und Aryaa Bhagwat, Absolventen des Centre for Environmental Planning and Technology der Universität in Indien, für ihr Projekt Samvaad Saathi: Ein Dienst, der Frauen, die als Tagelöhnerinnen im Baugewerbe arbeiten, den Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglicht. Samvaad Saathi bietet eine schrittweise, begleitete Unterstützung beim Aufbau der finanziellen Unabhängigkeit von Frauen: Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, der Eröffnung von Bankkonten, der Anmeldung bei Renten- und Sozialversicherungssystemen sowie beim Verständnis ihrer Einkommens- und Sparmöglichkeiten.
Zusätzlich zu den Geldstipendien erhalten alle Gewinner Zugang zu relevanten Bildungsangeboten und eine voll bezahlte Reise zu einer großen Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit, damit sie ihre Projekte Entscheidungsträgern und einem globalen Publikum präsentieren können.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.