KÖLN, Deutschland, 8. Juni 2026 /PRNewswire/ -- AutoFull, eine bekannte Marke für professionelle E-Sport-Möbel, hat ihre Partnerschaft mit dem IEM Cologne Major 2026 bekannt gegeben und baut damit ihre Präsenz in der weltweiten E-Sport-Szene weiter aus.

Als offizieller Gaming-Stuhl-Partner der ESL Pro Tour für die Saison 2026–2027 hat AutoFull bereits in dieser Saison große Veranstaltungen unterstützt, darunter die IEM Rio im April und die IEM Atlanta im Mai. Die von der ESL organisierte ESL Pro Tour ist eines der etabliertesten Wettkampf-Ökosysteme im E-Sport, während die IEM Cologne, oft als „Kathedrale von Counter-Strike" bezeichnet, nach wie vor eines der bekanntesten Turniere im globalen Kalender ist.
Bei der IEM Cologne 2026 werden die Profispieler auf den neuesten Gaming-Stuhl-Innovationen von AutoFull antreten: dem AutoFull M6 Ultra+ 2.0 Shiatsu Massage Gaming Chair und dem AutoFull M6 Ultra 2.0 Ergonomic Gaming Chair, den weltweit ersten Massage-Gaming-Stühlen mit Sitzkühlung und -heizung. Profisportler verbringen viele Stunden mit Training, der Analyse des Spielverlaufs und der Teilnahme an Live-Turnieren. Daher ist ein gut durchdachter Gaming-Stuhl unerlässlich, der ihnen hilft, konzentriert zu bleiben, eine gute Körperhaltung beizubehalten und sich auch bei langen Spielsitzungen wohlzufühlen.
Der AutoFull M6 Ultra+ 2.0 Shiatsu Massage Gaming Chair eröffnet eine neue Kategorie als weltweit erster Shiatsu-Massage-Gaming-Stuhl mit integrierten Sitzkühlungs- und -heizungsfunktionen. Er kombiniert Shiatsu-Massage, dynamische Lendenwirbelanpassung und 720°-mechanische Armlehnen mit integrierter Rücken- und Beinmassage, einer 3D-Cloud-Kopfstütze und einem Neigungswinkel von bis zu 160 Grad.
Daneben bietet der AutoFull M6 Ultra 2.0 Ergonomic Gaming Chair eine weitere Branchenneuheit: die Integration von Massagefunktionen mit aktiver Sitzkühlung und -heizung. Er wurde für längeres Spielen entwickelt und verfügt über eine integrierte Rücken- und Beinmassage, eine dynamische Lendenwirbelstütze sowie mechanische 6D-Armlehnen. Das Modell hat auf Amazon eine Bewertung von 4,2 von 5 Punkten erhalten und wurde von Medien wie IGN und GamesRadar positiv bewertet, was die wachsende Anerkennung sowohl bei Spielern als auch bei Rezensenten widerspiegelt.
Während der Prime-Day--Aktionen von AutoFull werden beide Modelle zu Sonderpreisen angeboten, wodurch die Flaggschiff-Komforttechnologien der Marke zugänglicher denn je werden.
Informationen zu AutoFull
AutoFull wurde 2014 gegründet und ist eine führende E-Sport-Marke, die sich auf leistungsstarke Gaming-Ausrüstung spezialisiert hat, darunter E-Sport-Stühle, Schreibtische und immersive Setups. Mit einer Präsenz bei fast 2.000 Turnieren und Hunderten von Teams weltweit bietet AutoFull Spielern und E-Sport-Communities ein Gaming-Erlebnis auf professionellem Niveau.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.autofull.eu/.
Medienkontakt:
Summer Jiang
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.