SHANGHAI und JIAXING, China, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- APsystems wurde kürzlich von Wood Mackenzie, einem weltweit führenden Energieforschungsunternehmen, als „PV-Wechselrichterhersteller der Klasse A" ausgezeichnet und in die globalen Top 10 für das erste Halbjahr 2026 aufgenommen. Diese Auszeichnung, die in Anerkennung der herausragenden technologischen Innovationen, der nachhaltigen Entwicklungspraktiken und der allgemeinen Stärke des Unternehmens verliehen wurde, unterstreicht dessen starke Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt und den Einfluss seiner Marke.

Das jährliche Ranking von Wood Mackenzie ist für seine strenge Methodik und unabhängigen Daten bekannt und hat sich zu einer wichtigen Referenz für Investitions-, Planungs- und Beschaffungsentscheidungen bei globalen PV-Projekten entwickelt. Basierend auf Kriterien wie der Leistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR), Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Kapazitätsauslastung hebt die Liste finanziell stabile, weltweit konforme Lieferanten mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und geringem Betriebsrisiko hervor. Die Aufnahme von APsystems in diese Liste unterstreicht die soliden Gesamtkompetenzen und die starke Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in der Wechselrichterbranche.
Als am SSE STAR Market notiertes Unternehmen ist APsystems seiner Mission verpflichtet: „Eine CO2-freie Zukunft vorantreiben und intelligente Energie für alle zugänglich machen." Unter Einsatz fortschrittlicher KI-Technologien liefert das Unternehmen umfassende dezentrale Energielösungen für Mikrowechselrichter sowie Speicheranwendungen im Wohn-, Gewerbe- und Industriebereich. Mit einem starken Fokus auf eigene Forschung und Entwicklung sowie Innovation hält APsystems 231 autorisierte Rechte an geistigem Eigentum, darunter 102 Erfindungspatente. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in wichtigen globalen Märkten gegründet – darunter in den USA, Australien, Frankreich, den Niederlanden, Mexiko, Brasilien, Singapur, Großbritannien und Japan – und damit ein umfassendes Servicenetzwerk aufgebaut, das einen reaktionsschnellen lokalen Vertriebs- und Kundendienst gewährleistet. Gestützt auf fundiertes technisches Know-how und seine weltweite Präsenz hat APsystems MLPE-Produkte mit einer Gesamtleistung von über 7,5 GW in mehr als 160 Länder weltweit ausgeliefert.
Die Anerkennung als PV-Wechselrichterhersteller der Klasse A wird den Einfluss der Marke APsystems im globalen Sektor für neue Energien weiter stärken und ist eine starke Bestätigung für die Teilnahme des Unternehmens am globalen Wettbewerb auf dem Energiemarkt sowie für die Erweiterung seines Produktportfolios. Mit Blick auf die Zukunft wird APsystems die Zusammenarbeit mit globalen Partnern fortsetzen, angetrieben von kontinuierlicher technologischer Innovation und dem Einsatz künstlicher Intelligenz, um ein effizienteres, intelligenteres und vernetzteres Energieökosystem zu fördern.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.