Angelaligner wird gegen das Urteil eines chinesischen Gerichts bezüglich der Lösung zur Extraktion von Prämolaren Berufung einlegen; dies hat keine Auswirkungen auf die Kunden

13.08.2026

SHANGHAI, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- Angelalign Technology Inc. (6699.HK) („Angel") http://www.angelaligner.com gab heute bekannt, dass es das erstinstanzliche Urteil des Mittleren Volksgerichts Jinan vom 10. August (Stadt Jinan, China) anfechten wird. Darin werden die chinesischen Tochtergesellschaften von Angel angewiesen, die Nutzung des biomechanischen Simulationssystems „masterForce" und des digitalen Diagnose- und Konstruktionssystems „ATreat" zur Erstellung von Lösungen für die Extraktion von Prämolaren mit den Systemen „A7" und „A7 Speed" einzustellen.

Angelalign Technology Inc., is a global provider of clear aligner technology with evidence based clinical expertise.  With over 20 years of experience and a commitment to research and digital innovation, Angelalign Technology Inc. has treated 1 million smiles, and is now expanding its expertise and global footprint.

Die vorläufige Entscheidung, die ausschließlich in China gilt, ist noch nicht in Kraft getreten und hat daher keine Auswirkungen auf die Kunden oder Patienten des Unternehmens. Das Urteil des Gerichts würde in Kraft treten, falls Angels Berufung erfolglos bleibt.

Angel ist überzeugt, dass die „A7 Premolar Extraction Solution" kein gültiges Patent verletzt. Das Unternehmen hat weltweit in verschiedenen Gerichtsbarkeiten mehrere Patentstreitigkeiten gegen den Kläger gewonnen und setzt sich nachdrücklich für einen fairen Wettbewerb auf dem Markt für Zahnspangen und Scanner ein.

„Die Entscheidung des Gerichts gilt nur für China. Selbst in China gibt es keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Kunden", sagte Fox Hu, CEO von Angel. „Wir sind sehr zufrieden mit der weltweit zunehmenden Akzeptanz unserer professionellen Lösungen bei Kieferorthopäden. Wir sind zuversichtlich, diese Berufung gegen unseren Wettbewerber zu gewinnen, da wir bereits eine Reihe ähnlicher Fälle gewonnen haben."

Am 12. Mai 2026 erließ die Ortskammer Düsseldorf (Deutschland) des Einheitlichen Patentgerichts eine Vorabentscheidung, in der sie den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der Angel zur Einstellung der Verwendung der „A7 Premolar Extraction Solution" verpflichtet werden sollte, ausdrücklich zurückwies. Der Kläger hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt, sodass es nun rechtskräftig ist. Das hier in Rede stehende europäische Patent und das im Fall Jinan in Rede stehende chinesische Patent gehören zur selben Patentfamilie.

Am 26. Juni 2026 fällte das Volksgericht mittlerer Instanz in Zhengzhou (China) zwei erstinstanzliche Urteile in zwei Rechtsstreitigkeiten wegen Patentverletzung, die der Kläger gegen Angel angestrengt hatte, und wies alle Ansprüche des Klägers ab. Der Kläger hat gegen die Urteile Berufung eingelegt.

Angel achtet das geistige Eigentum und blickt in seiner über 20-jährigen Unternehmensgeschichte auf zahlreiche Innovationen zurück. Einige der weltweit besten Kieferorthopäden, darunter sogar Vertreter der Konkurrenz, betrachten Angel als führend bei der Behandlung komplexer kieferorthopädischer Fälle. Einige Mitbewerber folgen sogar unserem Beispiel, darunter unser angelButton™- und A6 Mandibular Advancement-System.

Angel verfügt über eine Marktkapitalisierung von 2 Milliarden US-Dollar, eine hohe Rentabilität, eine solide Bilanz und ein globales Team engagierter Fachkräfte. Dadurch kann Angel als zuverlässiger, langfristiger Partner für Kieferorthopäden fungieren, um außergewöhnliche klinische Ergebnisse zu erzielen.

Der Fall in China ist Teil eines laufenden Rechtsstreits, den Align Technology Inc. (ALGN) („Kläger") gegen Angel wegen angeblicher Patentverletzung angestrengt hat, was Angel bestreitet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.angelaligner.com/legal-proceedings/

Informationen zu Angelalign Technology Inc.

Angelalign Technology Inc. (HK:6699) (Angel Aligner) wurde 2003 gegründet und hat weltweit bereits über 2 Millionen Menschen zu einem strahlenden Lächeln verholfen. Das Unternehmen bietet auf digitaler Technologie basierende Produkte und Dienstleistungen im Bereich der transparenten Zahnspangen an, um den Bedürfnissen von Zahnärzten und Patienten weltweit gerecht zu werden. Das innovative Produktportfolio des Unternehmens – darunter das KiD-Aligner-System, angelButton, A6 Mandibular Advancement, angelHook und die digitale Planungsplattform iOrtho™ – spiegelt mehr als 23 Jahre klinischer Innovation wider und steht für das Ziel, Kieferorthopäden und ihren Patienten „Komplexität mit Zuversicht" zu bieten. Angelalign, das 2021 an der Hongkonger Börse notiert wurde, startete 2023 seine globale Expansionsstrategie; mittlerweile sind die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens in über 60 Ländern und Regionen erhältlich. Angel Aligner ist vor drei Jahren auf den nordamerikanischen Markt vorgedrungen und expandiert rasch, unter anderem mit einer neuen, 52.000 Quadratfuß großen Produktionsstätte in den USA. Weitere Informationen finden Sie unter www.angelaligner.com 

Medienkontakt:

Sue Kolb

sue.kolb@angelaligner.com

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AfD-Ausschussvorsitze im Fokus: CDU in der Zwickmühle zwischen Abgrenzung und Einbindung

08.10.2026

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.

Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.

Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.

Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.

In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.