
Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen hat am Sonntag den Weg für das umstrittene Wirtschaftsentwicklungsprojekt Wil West freigemacht. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,7 Prozent stimmte die Bevölkerung für den Verkauf des 125.000 Quadratmeter großen Grundstücks an den Kanton Thurgau. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,1 Prozent, wie aus den offiziellen Ergebnissen hervorgeht. Damit kann das als Leuchtturmprojekt angepriesene Wirtschaftsgebiet nach einem ersten gescheiterten Anlauf 2022 nun doch realisiert werden.
Der Nettoerlös aus dem Landverkauf beläuft sich auf 10,4 Millionen Franken. Der Verkaufspreis von 20,3 Millionen Franken basiert auf zwei unabhängigen Gutachten, wovon 7,5 Millionen Franken für die Kompensation von 18 Hektaren Fruchtfolgeflächen und eine Mehrwertabgabe von 2,4 Millionen Franken abgezogen werden. Der Thurgauer Grosse Rat hatte den Kauf des Landes bereits im vergangenen Sommer bewilligt, nachdem ein Antrag der SVP, die kantonale Stimmbevölkerung über das Geschäft entscheiden zu lassen, gescheitert war.
Das Projekt Wil West sieht die Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftsgebiets mit neuem Autobahnanschluss und verbesserten Bus-, Bahn- und Veloverbindungen vor. 22 Gemeinden erklärten sich bereit, für das Vorhaben auf Neueinzonungen von Bauland zu verzichten. Die Befürworter argumentieren, dass bis zu 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen und die Region damit auf den steigenden Wettbewerb um zukunftsfähige Unternehmen reagieren könne. Gegner kritisieren hingegen den unwiederbringlichen Verlust von wertvollem Kulturland.
Der nächste Schritt ist nun die Übertragung des Bodens, für die keine weiteren politischen Entscheide mehr nötig sind. Zuerst wird ein Vorverkaufsvertrag unterschrieben, die Abtretung des Areals wird gültig, sobald das Land effektiv eingezont ist. Im Thurgau wird ein kantonaler Nutzungsplan erstellt, den St. Gallen vor dem definitiven Abschluss des Geschäfts abwartet. Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) zeigte sich erleichtert über das Abstimmungsergebnis und betonte, dass im Vergleich zum ersten Projekt die Nachhaltigkeit gestärkt und mehr für die Landwirtschaft getan worden sei.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.