Wettbewerb bei Artilleriemunition: Kartellamt segnet Zusammenarbeit ab

11.03.2026


Das Bundeskartellamt hat ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem norwegischen Rüstungsunternehmen Nammo und dem deutschen Hersteller Diehl Defence genehmigt. Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Gründung eines Joint Ventures, das die Produktion von 155-Millimeter-Geschossen in Deutschland erheblich steigern wird. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Wettbewerb im Bereich der Artilleriemunition zu intensivieren und die Präsenz von Nammo im deutschen Markt auszubauen.

Diehl Defence mit Sitz in Überlingen am Bodensee hat bisher nur in begrenztem Umfang Artilleriegranaten gefertigt. Durch die Partnerschaft mit dem Branchenriesen Nammo wird das Unternehmen nun in der Lage sein, seine Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Nammo verfügte bislang über keine Produktionsanlagen in Deutschland, was sich durch das Joint Venture mit Diehl Defence ändern wird. Diese strategische Allianz ermöglicht es beiden Unternehmen, gemeinsam an einem Großauftrag der Bundeswehr teilzunehmen.

Nammo und Diehl Defence hatten gemeinsam an einer Ausschreibung für einen Bundeswehr-Großauftrag teilgenommen und dabei den Zuschlag erhalten. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens war eine Voraussetzung, um diesen Auftrag ausführen zu können. Andreas Mundt, der Chef des Bundeskartellamts, betont, dass Diehl Defence den Auftrag alleine nicht hätte ausführen können. Nammo hat die von der Bundeswehr bestellte Munition entwickelt und hält das geistige Eigentum daran.

Mundt erklärt weiter, dass durch die Zusammenarbeit von Diehl und Nammo der Wettbewerb nicht eingeschränkt, sondern sogar gefördert werde. Es entstehe ein leistungsfähiger Wettbewerb in Deutschland, der den Rüstungsmarkt beleben wird. Die Genehmigung des Kartellamts legt den Firmen keine Steine in den Weg, sodass das Joint Venture nun gegründet werden kann und die Produktion der Artilleriemunition aufgenommen werden kann.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.