Verwechslung mit Folgen: Revisionsdaten landen bei Lokalzeitung

02.04.2026


Ein Versehen bei der Vorbereitung einer Medienkonferenz zur Staatsrechnung 2025 hat den Kanton Appenzell Innerrhoden in eine heikle Lage gebracht. Statt nur der vorgesehenen Powerpoint-Präsentation erhielten anwesende Journalistinnen und Journalisten auf einem USB-Stick über 150 interne Dokumente mit hochsensiblen Informationen. Betroffen waren unter anderem Lohnlisten von Kantonsangestellten, Schuldnerverzeichnisse über insgesamt 2,7 Millionen Franken sowie Daten zu Personen, die auf der Fahndungsliste der Polizei stehen.

Der Vorfall wurde von der «Appenzeller Zeitung» publik gemacht, deren Redaktor den Stick nach der Medienkonferenz am 18. März mitgenommen und später am Computer angeschlossen hatte. Neben den Präsentationsfolien fand er detaillierte Angaben zu Arbeitspensen, Überstunden und Lohnstufen des Staatspersonals, Auskünfte zu kantonalen Studiendarlehen inklusive Wohnsituation und finanziellen Verpflichtungen der Studierenden sowie eine 159-seitige Übersicht über Firmen, Privatpersonen und Behörden mit offenen Forderungen gegenüber dem Kanton. Diese Daten waren ursprünglich für eine externe Revisionsstelle bestimmt.

Laut Landammann Roland Dähler handelt es sich um einen «tragischen Fehler und menschliches Fehlverhalten». Ein leitender Mitarbeiter der Finanzverwaltung soll es versäumt haben, die Revisionsdaten vom Stick zu löschen, bevor dieser an die Medien ausgegeben wurde. Bisher sei es gängige Praxis gewesen, externe Prüfer per USB-Stick zu beliefern, da diese keinen Zugriff auf das kantonale Netzwerk hätten. Der fehlbare Mitarbeiter soll nach derzeitigen Angaben nicht entlassen werden, dennoch stehen disziplinarische Massnahmen im Raum.

Die Redaktion der «Appenzeller Zeitung» gab den USB-Stick nach Bekanntwerden der Panne an die Behörden zurück und betonte, keine Kopien der Datensätze angefertigt zu haben. Damit seien laut Kanton derzeit keine sensiblen Informationen im Umlauf. Gleichwohl dürfte der Fall für Appenzell Innerrhoden ein juristisches und politisches Nachspiel haben. Die St. Galler Strafrechtsprofessorin Monika Simmler bezeichnete den Vorfall als «grob fahrlässig» und wies darauf hin, dass der Kanton seiner Pflicht zum Schutz hochsensibler Daten nicht nachgekommen sei. Die Staatsanwaltschaft wird nun klären müssen, ob Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Weitergabe bestehen – auch wenn Simmler dies für wenig wahrscheinlich hält.

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Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.