
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.
Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.
Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.
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Mister Spex SE hat sich auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung eine breite Rückendeckung der Anteilseigner für den eingeschlagenen Kurs gesichert. Rund 95 Prozent der abstimmenden Aktionärinnen und Aktionäre votierten für sämtliche Vorschläge der Verwaltung, wie aus einer Mitteilung des Unternehmens hervorgeht. Die Versammlung fand virtuell statt, vertreten waren dabei rund 68 Prozent des Grundkapitals des nach eigenen Angaben zu den führenden Optikern in Deutschland zählenden Unternehmens.
Vor den Abstimmungen präsentierten CEO Tobias Krauss und CFO Benjamin von Schenck die Geschäftsentwicklung des Jahres 2025 sowie das strategische Zielbild von Mister Spex. Das Management skizzierte, wie der Optiker die Grundlagen für nachhaltiges, profitables Wachstum legen will. Im Zentrum steht eine schlankere und effizientere Organisationsstruktur, mit der das Unternehmen seine Position im Wettbewerb stärken und seine Omnichannel-Ausrichtung weiterentwickeln möchte.
Im Zuge der Hauptversammlung entlasteten die Aktionäre die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem bestellten sie die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erneut zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026. Damit bleibt der bestehende Prüfungsrahmen unverändert, was als Signal für Kontinuität in der Finanzberichterstattung gewertet werden kann.
Auf der Personalseite kam es zu einer Neubesetzung im Aufsichtsrat: Die Hauptversammlung wählte Dr. Michael Ahrens in das Kontrollgremium. Er folgt auf Pietro Luigi Longo, dessen Amtszeit mit Ablauf der Versammlung endete. Ahrens bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Omnichannel-Handel, Digitalisierung und Unternehmensführung ein. Parallel dazu bestätigten die Aktionäre Nicole Srock.Stanley als Mitglied des Aufsichtsrats und unterstreichen damit den eingeschlagenen Kurs in der Besetzung des Kontrollgremiums.