Tourismus und Pendler im Fokus: Neue Akku-Züge für Niederösterreichs Nebenbahnen

15.03.2026


Niederösterreich treibt die Elektrifizierung seines Regionalverkehrs mit Batterietechnik voran. Mobilitätsminister Peter Hanke, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Verkehrslandesrat Udo Landbauer haben die Finanzierung von sieben weiteren Akkutriebzügen für die Regionalbahnen des Bundeslands fixiert. Die neuen Fahrzeuge vom Typ Cityjet FLIRT Akku werden im Rahmenvertrag von den Österreichischen Bundesbahnen bei Stadler Rail bestellt und sollen mit dem Fahrplan 2028/2029 in Betrieb gehen.

Die Investitionssumme für die zusätzlichen Züge liegt bei rund 63 Millionen Euro und wird über die Personenverkehrssparte der ÖBB abgewickelt. Die Finanzierung der Verkehrsdienste teilen sich Bund und Land: Der Bund übernimmt etwa 70 Prozent der Kosten, Niederösterreich rund 30 Prozent. Bereits ab 2028 sollen insgesamt 16 Akkutriebzüge schrittweise auf der Kamptal- und der Kremserbahn zwischen St. Pölten und Horn eingesetzt werden; zudem ist der Einsatz auf der Erlauftalbahn im Mostviertel vorgesehen.

Die FLIRT-Akkuzüge verfügen nach Angaben des Landes unter anderem über Klimatisierung und barrierefreie Einstiege. Verantwortliche sprechen von einer deutlichen Qualitätsverbesserung für Fahrgäste, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, die von mehr Komfort und verlässlicheren Verbindungen zwischen Wohn- und Arbeitsort profitieren sollen. Landeshauptfrau Mikl-Leitner verweist zudem auf die erwarteten Impulse für den Tourismus in Kamptal, Krems und Erlauftal, da besser ausgebaute Bahnangebote Ausflugs- und Urlaubsregionen leichter erreichbar machten.

Aus klimapolitischer Sicht setzen die Partner auf einen schrittweisen Ersatz der bisher eingesetzten Dieseltriebwagen. Laut Mobilitätsminister Hanke reduziert der Betrieb mit Akku-Zügen den CO₂-Ausstoß im Regionalverkehr pro Jahr um rund 1.200 Tonnen und spart etwa eine halbe Million Liter Diesel ein. Das Ministerium sieht darin einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Regionalverkehrs und zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Niederösterreichs, während das Land die Beschaffung als klares Bekenntnis zum Erhalt und zur Modernisierung seiner Regionalbahnen wertet.

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Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.