Spesen-Causa: Strache kontert mit Vorwürfen gegen Kickl

10.03.2026


Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache geht in der sogenannten Spesen-Causa in die Offensive. Nachdem ihm vorgeworfen wurde, Gelder der Wiener FPÖ für private Ausgaben verwendet zu haben, was staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich zog, kontert er nun mit Vorwürfen gegen den aktuellen Parteichef Herbert Kickl und andere Parteifunktionäre. In einer 81-seitigen Stellungnahme, über die der "Standard" berichtete, bestreitet Strache strafbare Handlungen und relativiert die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Strache wirft anderen FPÖ-Funktionären seinerseits problematische Spesen- oder Vorteilspraktiken vor. So sei eine von der Partei gekaufte Camping-Ausrüstung Teil eines "parteilichen Teambuildingseminars" gewesen, an dem auch Kickl teilgenommen habe. Den Besitz einer teuren Armbanduhr rechtfertigte Strache als Geschenk seiner Partei zu seinem 40. Geburtstag. Auch Kickl habe zu einem Anlass eine Berg-Ausrüstung erhalten, so die Vorwürfe in dem Schreiben.

Besonders scharf attackiert Strache die Arbeitsbilanz von Herbert Kickl. Dieser habe als damaliger Generalsekretär deutlich weniger gearbeitet als Strache selbst, bei einem Monatsgehalt von "netto über EUR 10.000,00 plus Spesen". Das Arbeitspensum Kickls sei "nicht einmal annähernd" mit jenem von Strache vergleichbar gewesen, heißt es in der Stellungnahme. Der Arbeitstag des Generalsekretärs habe oft zwischen 16.00 und 18.00 Uhr geendet, während Strache in Wahlkampfzeiten seinen Einsatz auf Abend- und Wochenendveranstaltungen fortgesetzt habe.

Die Vorwürfe richten sich nicht nur gegen Kickl, sondern auch gegen andere Freiheitliche wie den EU-Abgeordneten Harald Vilimsky und Wiens Parteichef Dominik Nepp. Strache bezichtigt sie in seinem Schriftsatz, ihrerseits Parteigeld veruntreut zu haben. Die interne Auseinandersetzung innerhalb der FPÖ zeigt tiefe Gräben auf und wirft Fragen zum Umgang mit Parteifinanzen auf, während die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Strache weiterlaufen.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.