
Die 14. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Kameruns Hauptstadt Jaunde ist in einer Kernfrage ohne Ergebnis zu Ende gegangen: Das seit 1998 bestehende Moratorium, das Mitgliedstaaten daran hindert, Zölle auf elektronische Übertragungen zu erheben, ist ausgelaufen. Hintergrund ist ein Veto Brasiliens gegen einen Kompromiss, der eine Verlängerung um mehrere Jahre vorgesehen hätte. Die Einigung galt im Vorfeld als Schlüsselthema, weil sie als Signal für die Handlungsfähigkeit der WTO im digitalen Zeitalter gewertet wurde.
Das Moratorium schützte bisher eine breite Palette grenzüberschreitender digitaler Angebote vor Abgaben – von Filmen und Musik über Software und E-Books bis hin zu Datenbanken, Konstruktionsplänen und Cloud-Diensten. Die USA und andere Industriestaaten hatten für eine langfristige, teils sogar dauerhafte Verlängerung geworben. Entwicklungsländer und Schwellenökonomien argumentieren dagegen seit Jahren, ihnen entgingen durch den Zollverzicht potenzielle Einnahmen, die sie in Infrastruktur und eigene digitale Kapazitäten investieren könnten.
Nach Angaben von Diplomaten lagen die Positionen Brasiliens und der USA bis zuletzt weit auseinander. Washington drängte auf eine längerfristige oder permanente Verlängerung, während Brasilien nur eine deutlich kürzere Frist akzeptieren wollte. Weil WTO-Beschlüsse Einstimmigkeit erfordern, reichte das brasilianische Nein aus, um den Kompromiss zu blockieren. WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala bestätigte, dass das Moratorium damit formell ausgelaufen ist, betonte jedoch, die Gespräche würden weitergeführt und man hoffe, die Regelung wieder in Kraft setzen zu können.
Ökonomisch erhöht das Ende des Moratoriums die Unsicherheit für Unternehmen, die auf digitale grenzüberschreitende Geschäftsmodelle setzen. Mitgliedstaaten sind nun grundsätzlich frei, Zölle auf digitale Übertragungen zu erheben, auch wenn bislang offen ist, ob und in welchem Umfang sie davon Gebrauch machen werden. Politisch wird das Scheitern als weiterer Rückschlag für eine Organisation gewertet, die seit Jahren um ihre Relevanz im globalen Handel ringt. Zwar berichten Delegierte von Fortschritten bei einer umfassenderen Reformagenda für die WTO, konkrete Vereinbarungen wurden in Jaunde jedoch nicht getroffen. Die Verhandlungen sollen im Mai am WTO-Sitz in Genf fortgesetzt werden.

Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.
Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.
Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.
Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.