
Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

In Berlin und im saarländischen Völklingen haben Tausende Stahlarbeiter und Unterstützer gegen eine weitere Zuspitzung der Krise in der deutschen Stahlindustrie demonstriert. Unter dem Motto „Stahl hat Zukunft – bei uns!“ zogen Beschäftigte vom Brandenburger Tor zum Bundeswirtschaftsministerium, parallel formierten sich im Saarland mehrere Demonstrationszüge. Nach Angaben der IG Metall nahmen in Berlin rund 1.700 Beschäftigte aus mehr als 40 Betrieben teil, die Polizei zählte dort etwa 900 Menschen. In Völklingen kamen laut Polizei 8.500 Teilnehmer zusammen.
Die Branche steht nach Einschätzung von Gewerkschaften und Politikern unter massivem Druck. Genannt werden die schwache Konjunktur, Probleme in wichtigen Kundenindustrien wie dem Automobilbau, hohe Energiepreise und Konkurrenz durch preisgünstigen Stahl, vor allem aus Asien. Zusätzlich belasten hohe US-Zölle auf Stahlimporte die exportorientierten Hersteller, die in Regionen wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland besonders stark vertreten sind. Die IG Metall fordert deshalb zusätzliche politische Unterstützung, um Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung zu sichern.
Im Zentrum der Proteste steht zugleich die Frage, wie die Dekarbonisierung der Stahlproduktion finanziell und regulatorisch abgesichert werden kann. Unternehmen wie Salzgitter und Saarstahl haben bereits mit dem Umbau in Richtung „grünen“ Stahl begonnen. Neue Anlagen, die zunächst mit Erdgas und später mit Wasserstoff betrieben werden sollen, erfordern allerdings hohe Investitionen, während der Markt für klimafreundlichen Stahl noch am Anfang steht. Der Konzern ArcelorMittal hat Pläne für einen klimaneutralen Umbau seiner Werke in Bremen und Eisenhüttenstadt für 2025 gestoppt, was in der Branche als Warnsignal gilt.
Zentrale Streitfrage ist der europäische Emissionshandel. Die IG Metall und Vertreter aus dem Saarland warnen vor einer Aufweichung der Klimavorgaben, weil dies nach ihrer Einschätzung die Planungssicherheit für Unternehmen untergraben und laufende Transformationsprojekte gefährden könnte. Die saarländische Europaabgeordnete Manuela Ripa bezeichnet die Stahlindustrie als „Rückgrat“ der Region und fordert, frühe und umfangreiche Investitionen in klimafreundliche Technologien politisch zu honorieren. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger warnte in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz vor einer „Rolle rückwärts“ beim Umbau der Stahlindustrie, während die EU-Kommission im Juli Vorschläge für eine Revision des Emissionshandels vorlegen will.
Die IG Metall sieht den Emissionshandel nur als „Spitze des Eisbergs“ und verweist auf die Kombination aus globalem Wettbewerbsdruck, Handelskonflikten und Transformationskosten. Der stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Jürgen Kerner betonte, die Branche wolle klimaneutrale Produktion erreichen, benötige dafür aber verlässliche politische Rahmenbedingungen. Aus Sicht der Demonstranten geht es damit nicht nur um einzelne Standorte oder Betriebe, sondern um die langfristige Zukunft ganzer Industrieregionen in Deutschland.